Der Allgemeine Gemeindehaushalt schliesst in der Erfolgsrechnung mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 2.8 Mio. Budgetiert war ein Minus von Fr. 2.6 Mio.
Das gegenüber Budget schlechtere Rechnungsergebnis ist hauptsächlich auf Mindereinahmen im Bereich der Handänderungssteuer und der Grundstückgewinnsteuer, sowie höheren Kosten im Bereich der Pflegfinanzierung zurückzuführen.
Investitionsvorhaben in den kommenden Jahren
Der Aufwandüberschuss 2024 soll dem kumulierten Ergebnis der Vorjahre belastet werden. Dieses beläuft sich nach Verwendung des Ergebnis 2024 auf Fr. 15.5 Mio. Das gesamte Eigenkapital nach Verbuchung des Ausgabenüberschusses beträgt Fr. 37.9 Mio, wovon Fr. 6.5 Mio auf Spezialfinanzierungen entfallen.
In den kommenden Jahren stehen Investitionsvorhaben an, welche aufgrund der bereits heute vorhandenen Nettoschuld zu einem hohen Fremdkapitalbedarf führen werden. Um der daraus resultierenden Zinsbelastung des Steuerhaushalts teilweise vorzubeugen sowie zur Dämpfung des Eigenkapitalabbaus, beantragt der Gemeinderat an der kommenden Bürgerversammlung die Grundsteuer von 0.4‰ auf 0.8‰ anzuheben.
Eine Steuererhöhung basierend auf dem heutigen Steuersatz von 89% steht nicht zur Diskussion.
Kostensteigerung in den Jahren 2020 - 2024
Der hohe Aufwandüberschuss 2024 kann im Wesentlichen auf die folgenden Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren zurückgeführt werden.
Von 2020 bis 2024 hat sich die Schülerzahl von 671 auf 715 erhöht (+ 6.5 %). Steigende Schülerzahlen bedeuten mehr Klassen, mehr Schulraum, mehr Lehrpersonen und folglich auch höhere Ausgaben. Die Kosten im Bereich der Bildung haben sich von 2020 bis 2024 um Fr. 1.9 Mio. auf Fr. 15.0 Mio. erhöht (+ 15 %). Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von Fr. 385’000.-- pro Jahr.
Die ungedeckten Pflegekosten im stationären und ambulanten Bereich weisen aufgrund der demografischen Entwicklung ebenfalls ein kontinuierliches Wachstum auf. Sie erhöhten sich im Zeitraum 2020 bis 2024 von Fr. 0.65 Mio. auf Fr. 1.21 Mio. (+ 86 %).
Steuererträge reduzierten sich
In der Verwaltung verzeichnete die Gemeinde im Zeitraum von 2020 bis 2024 ein Wachstum von Fr. 600'000.--. Davon entfällt eine Zunahme von Fr. 220'000. -- für zusätzliches Personal, sowie Fr. 200'000.-- für Informatik und E-Government St. Gallen digital.
Die Platzierungskosten in Kinder- und Jugendheimen (KESB-Verfügungen) haben in den Jahren zw. 2020 und 2024 um Fr. 246'000 zugenommen.
Die Steuererträge reduzierten sich im besagen Zeitraum von Fr. 26.5 Mio. auf 25.5 Mio. (- 3.8 %). Die grossen Ausgabenpositionen sind in den vergangenen Jahren gewachsen, während dessen die Steuererträge stagnieren.
Budget 2025 und Finanzplanung 2026 bis 2028
Bei den Kosten der obligatorischen Schule rechnet das Budget 2025 mit einer weiteren Steigerung von Fr. 300'000.— gegenüber dem Abschluss 2024. Diese Entwicklung wird auch in den kommenden Jahren anhalten.
Auf der Grundlage einer Fallanalyse muss im Jahr 2025 bei den Kindesschutzmassnahmen mit einem weiteren Zuwachs gerechnet werden. Die finanzielle Sozialhilfe wurde auf gleicher Höhe wie im vergangenen Jahr budgetiert.
Die ungedeckten Pflegekosten im stationären und ambulanten Bereich weisen aufgrund der demografischen Entwicklung ebenfalls ein kontinuierliches Wachstum auf.
Die Abschreibungslasten werden auf Grund der Investitionen weiterhin zunehmen. 2028 wird ein Wert Fr. 2.5 Mio. erwartet, gegenüber Fr. 2.0 Mio im Jahr 2024.
Das Budget 2025 rechnet unter Berücksichtigung der beantragten Erhöhung der Grundsteuer mit einem Defizit von Fr. 1.0 Mio.
In den Aufwand- und Ertragsprognosen nicht berücksichtigt sind Lastenverschiebungen im Rahmen der laufenden Sparprogramme bei Bund und Kanton.
Im Rahmen der Vor-, sowie der Bürgerversammlung werden Rechnungsabschluss 2024, Budget 2025 und weiteres erläutert.
In Thal ist neu E-Voting möglich
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Thal können ab der Abstimmung vom 18. Mai 2025 erstmals elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
So funktioniert die Anmeldung
- URL anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch aufrufen
- Daten eingeben und Anmeldung bestätigen
- Schriftliche Bestätigung per Post erhalten
Voraussetzungen
Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre AHV-Nummer.
Weitere Informationen zum Stimmkanal E-Voting: e-voting.sg.ch