Es handelt sich um rund 3'500 m2 freie Baulandfläche (grösstenteils in der Wohn- und Gewerbezone WG3) sowie um Fläche in der Kernzone K2 inkl. Ortsbildschutzgebiet von rund 1'000 m2, welche mit der Liegenschaft Falken (Schutzobjekt) überbaut ist.
Vorgespräche mit dem Grundeigentümer sowie bezüglich Bebaubarkeit der Liegenschaften (Statik, Geologie Baugrund, etc.) haben stattgefunden.
Bevölkerung soll mitentscheiden können
Der Gemeinderat möchte in erster Linie der Bevölkerung die Möglichkeit bieten, bei der Dorfgestaltung mitentscheiden zu können. Für eine Gemeinde ist es wichtig, strategisch und zentral gelegene Liegenschaften im Dorfkern gezielt und nachhaltig zu entwickeln.
Dabei soll die Bevölkerung mitentscheiden, wie diese Grundstücke oder Liegenschaften/Gebäude weiterentwickelt bzw. genutzt werden und ob sich die politische Gemeinde selber aktiv, z.B. mittels Kauf einer Liegenschaft, daran beteiligen soll.
Nachhaltige Entwicklung der Liegenschaft
Weiter können mit einem allfälligen Kauf unerwünschte Nutzungen verhindert und die strategisch wertvolle Liegenschaft möglichst positiv und nachhaltig entwickelt werden.
Auch wenn dies anfänglich gewisse und teils auch höhere Kosten verursacht, weist die «Liegenschaft Falken» grosses Potenzial auf, den unteren Dorfkern massgeblich aufzuwerten, sei es optisch sowie bezüglich einer zukünftigen Nutzung.
Die Liegenschaft Falken ist als Schutzobjekt im Ortsbildinventar eingetragen und soll deshalb nachhaltig und etappenweise entsprechend saniert werden. Das Erdgeschoss soll klar einen sinnvollen Nutzen für die Öffentlichkeit bringen.
Dabei sind verschiedene Möglichkeiten vorhanden:
- Öffentlicher Gemeindesaal
- Vereins- und Eventsaal (auch privat mietbar)
- Café und/oder Restaurant
- Sonstiger Gewerberaum (falls interessante Mieter vorhanden)
- Spielgruppen / KidsPlus etc.
- Allfällige Bushaltestelle im Aussenbereich
Im besten Fall können verschiedene Nutzungen parallel stattfinden (z.B. Multifunktionssaal oder Café und Gewerbe, etc.).
Die Wohnungen in den Obergeschossen sollen entsprechend saniert und vermietet werden (als Einnahmen für den künftigen Unterhalt der Liegenschaft).
Hochwertigen Wohnraum schaffen
Es ist vorgesehen die freien Baulandflächen mittels Sondernutzungsplan (Überbauungsplan oder dergleichen) in eine sinnvolle Richtung zu lenken und danach wieder zu veräussern. Qualitativ hochwertiger Wohnraum steht diesbezüglich im Vordergrund. Damit kann eine sinnvolle und nachhaltige Entwicklung sowie ein gesundes Wachstum gesteuert werden.
Der Antrag zum Kauf der beiden Liegenschaften Nr. 61 und 896 wird am 28. März 2025 an der Bürgerversammlung der Bevölkerung unterbreitet. Der Kaufpreis beläuft sich auf 4.5 Millionen, welcher mittels Kredit finanziert werden soll.
Die Liegenschaft wird im Finanzvermögen als «Gegenwert» entsprechend deklariert. Das ausführliche Gutachten zum Geschäft wird im Amtsbericht, welcher bis spätestens Mitte März vorliegt, publiziert.