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Leserbrief
Region Rheintal
27.01.2025
27.01.2025 13:15 Uhr

Wertverminderungen bei Immobilien durch Windkraftanlagen?

Visualisierung der Windenergieanlage auf dem Firmengelände der SFS Group Schweiz AG, Heerbrugg
Visualisierung der Windenergieanlage auf dem Firmengelände der SFS Group Schweiz AG, Heerbrugg Bild: SFS Group Schweiz AG
Windturbinen könnten den Immobilienwert abhängig von der Entfernung um bis zu 25 Prozent reduzieren, sagt Siegfried Hettegger in seinem Leserbrief.

Leserbrief

Dieses Ergebnis einer Studie von Ralph Bauert vom Hauseigentümerverband (HEV) Region Winterthur hatte ich auf der Podiumsdiskussion mit der SFS in Au präsentiert. Claudio Winter von der SFS behauptete daraufhin, die zugrundeliegenden Daten wären fehlerhaft und die Studie wäre vom HEV Schweiz zurückgezogen worden.

Meine Recherche ergab: Diese Aussagen sind falsch und aus der Luft gegriffen. Das bestätigte auch der HEV Region Winterthur. Sogar im Fachmagazin für Schweizer Immobilienschätzer «zoom» erschien ein Beitrag über diese Studie. Vermutlich hat diese Falschbehauptung nicht einmal Herr Winter erfunden, sondern sie stammt aus den Kreisen der Windlobby. Dieses Beispiel zeigt wieder einmal, mit welchen unseriösen Methoden diese Damen und Herren arbeiten, um die betroffene Bevölkerung zu desinformieren.

Studienautor Bauert schreibt im «zoom»: «Die einfache Frage, ob Windräder den Immobilienwert mindern, ist politisch geprägt und Studienergebnisse werden so interpretiert, dass sie die gewünschte Meinung bestätigen. (…) Die Auswirkungen von Windenergieanlagen sind von vielen Faktoren abhängig. Der gesunde Menschenverstand und meine Erfahrungen sagen mir aber, dass eine Windturbine von 220 Metern Höhe sicher einen Einfluss auf nahestehende Liegenschaften hat, die Frage ist nur, wie hoch der Wertverlust ist.»

Nicht nur die Anwohner wären vom SFS-Windrad betroffen, das gesamte Siedlungsgebiet würde durch die Riesenturbine verschandelt und entwertet. Der Schaden für die Bevölkerung wäre viel grösser als der Nutzen. Deshalb JA zu vernünftigen 500 Meter Mindestabstand am 9. Februar!

Siegfried Hettegger, 8835 Feusisberg

Die in Leserbriefen geäusserten Meinungen und Ansichten müssen nicht mit jenen der Redaktion übereinstimmen. Wir behalten uns vor, Leserbriefe zu kürzen, insofern sie dadurch inhaltlich nicht verändert werden. Für den Inhalt von Leserbriefen haftet der Autor des Schreibens.

Redaktion rheintal24

Siegfried Hettegger