Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs)
Der Kantonsrat hat der Regierung im Rahmen der Beratung des Berichts zur «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen» in der Februarsession 2022 verschiedene Aufträge erteilt, darunter einen Auftrag zur Verbesserung der steuerlichen Situation des Mittelstands. Bei der Besteuerung mittlerer Einkommen sollen tarifarische Massnahmen zur Verbesserung der Konkur-renzfähigkeit gegenüber den Nachbarkantonen ausgearbeitet werden. Am 13. Juni 2022 reichten die FDP-Fraktion, die SVP-Fraktion und die Mitte-EVP-Fraktion die Motion «Begrenzung des Fahrkostenabzugs erhöhen – Mittelstand entlasten» ein. Der Kantonsrat hiess die Motion am 14. Februar 2023 gut.
Am 23. Juni 2022 und 26. August 2022 diskutierten der Vorsteher des Finanzdepartementes, die Fraktionspräsidentin und die Fraktionspräsidenten sowie weitere Mitglieder des Kantonsrates die Thematik Entlastung des Mittelstands im Rahmen eines runden Tisches. Es zeigte sich, dass es aktuell nicht möglich ist, einen breitgetragenen Kompromiss zu finden.
Nachdem der Kantonsrat beschlossen hatte, auf den 1. Januar 2022 den Steuerfuss von 115 Prozent auf 110 Prozent zu senken, nahm er auf den 1. Januar 2023 eine weitere Senkung des Steuerfusses um 5 Prozent auf 105 Prozent vor. Diese beiden Steuerfusssenkungen führten beim Kanton zu Steuerausfällen von rund 123,5 Mio. Franken. Davon profitiert der Mittelstand.
Hinzu kommt, dass der Kantonsrat in der Frühjahrssession 2023 mit dem XIX. Nachtrag zum Steuergesetz beschloss, bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen die Folgen der kalten Progression durch die gleichmässige Anpassung der Tarifstufen und der in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge vom Einkommen jährlich voll auszugleichen (erstmals auf den 1. Januar 2024). Die Tarifstufen des Einkommenssteuertarifs werden dabei um je 4,3 Prozent gestreckt. Aufgrund dieser erheblichen Entlastungen bei der Einkommenssteuer, der gegenwärtigen wirtschaftlichen Abkühlung und der unsicheren finanzpolitischen Aussichten erachtet die Regierung eine weitere Senkung des Einkommenssteuertarifs aktuell als nicht angebracht.
Jedoch ist aufgrund der überwiesenen Motion die Begrenzung beim Fahrkostenabzug zu erhöhen. Entsprechend dieser Forderung soll der maximale Fahrkostenabzug von heute Fr. 4'460.– (Preis eines Generalabonnements zweiter Klasse für Erwachsene von Fr. 3'860.– zuzüglich Fr. 600.–) auf Fr. 6'000.– erhöht werden. Diese Massnahme wird zu Mindereinnahmen von rund 4 Mio. Franken beim Kanton und rund 4,3 Mio. Franken bei den politischen Gemeinden führen.
Hier finden Sie die aktuellen Abstimmungsergebnisse aus dem St.Galler Rheintal