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Balgach
15.11.2024
15.11.2024 17:22 Uhr

Balgach - wohin des Weges?

Bild: PD
Wie soll Balgach künftig aussehen? Nach mehrjähriger intensiver Planung im Austausch mit der Bevölkerung und den kantonalen Stellen erfolgt nun der nächste wichtige Schritt bei der Revision der Ortsplanung der politischen Gemeinde Balgach.

Die Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Baureglement und Zonenplan, wird zusammen mit den erläuternden Dokumenten sowie dem Waldfeststellungsplan (Gesamtplan) vom 18. November 2024 bis 17. Dezember 2024 öffentlich aufgelegt.

Wichtige Änderungen

Das Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) verlangt vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden eine haushälterische Bodennutzung und eine auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung. Dabei ist insbesondere die Landschaft zu schonen und dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann. Gemäss Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) ist die Ortsplanung Sache der politischen Gemeinden, die dafür kommunale Richt- und Nutzungspläne erlassen.

Der rechtskräftige Zonenplan der Gemeinde Balgach ist aus dem Jahr 1996 und das aktuell gültige Baureglement aus dem Jahr 2006. Seit der Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes im Jahr 2017 steht den Gemeinden ein mehrheitlich neues und noch nicht erprobtes Instrumentarium zur Verfügung. Bewährte Instrumente wie z. B. die Ausnützungsziffer oder die Geschossigkeit wurden eliminiert.

Der Pflicht nachgekommen

Neu geschaffen wurden beispielsweise die Schwerpunktzone oder die Einordnungspflicht. Auch sieht das neue Planungs- und Baugesetz einige Zonentypen nicht mehr vor. Bei der Zonenplanrevision kann beispielsweise kein «übriges Gemeindegebiet (UeG)» mehr ausgeschieden werden. Alle entsprechenden Flächen sind einem neuen Zonentyp zuzuweisen. All diese grundlegenden Änderungen erfordern eine entsprechend umfassende Überarbeitung und Neuzusammenstellung der kommunalen Ortsplanungsinstrumente.

Gemäss den Übergangsbestimmungen im kantonalen Planungs- und Baugesetz haben die St.Galler Gemeinden bis Ende 2027 Zeit, ihre Rahmennutzungsplanung zu überarbeiten und an das kantonale Planungs- und Baugesetz anzupassen. Die Gemeinde Balgach ist ihrer Pflicht nachgekommen. Nach Erarbeitung des kommunalen Richtplans, der wie das räumliche Entwicklungskonzept und die ortsbauliche Studie, die Grundlage für die Erarbeitung der Rahmennutzungsplanung bildet, revidierte der Gemeinderat zusammen mit der Kerngruppe Ortsplanungsrevision den Zonenplan und das Baureglement. Gleichzeitig wurde der Waldfeststellungsplan erarbeitet.

Identität und Einzigartigk

Nachdem die interessierte Bevölkerung an der Informationsveranstaltung vom 19. Juni 2024 umfassend über die erarbeiteten Planungsinstrumente informiert und anschliessend das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt wurde, findet nun die öffentliche Auflage der Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Baureglement und Zonenplan einschliesslich den erläuternden Dokumenten, sowie des Waldfeststellungsplans (Gesamtplan) während dreissig Tagen, das heisst vom 18. November 2024 bis 17. Dezember 2024, statt. Sämtliche Unterlagen können im Eingangsbereich des Rathauses oder unter www.balgach.ch eingesehen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.

«Wir freuen uns über diesen Meilenstein in der Entwicklung unserer Gemeinde», so Gemeindepräsidentin Silvia Troxler, «es ist wichtig, dass die Identität und Einzigartigkeit der Gemeinde Balgach auch in Zukunft weiterhin erhalten bleiben».

  • Blick von der Säntisstrasse Bild: zVg
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  • Blick vom Landschaftsfenster auf das Richtprojekt Bild: zVg
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Auch der Sondernutzungsplan Bad Balgach sowie der Teilstrassenplan Bad-Balgach-Strasse liegen öffentlich auf. Das Gewerbe-/Industriegebiet rund um das Restaurant Bad Balgach soll mittelfristig einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Verschiedene Faktoren spielen ineinander

Das Gebiet wird als Umstrukturierungsgebiet im Sinne der Innenentwicklung mit grossem Potential zur Entwicklung der Gemeinde Balgach betrachtet. Um eine zweckmässige, verträgliche und qualitativ hochstehende Siedlungsentwicklung zu ermöglichen und sicherzustellen, wurde in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit der Grundeigentümerin Valrheno Immobilien AG, Diepoldsau, das Projekt «Arealentwicklung Bad Balgach» erarbeitet.

Dabei wurden die Grenzen in einem Verfahren ausgelotet und die Interessen abgewogen. Weiter mussten die überlagernden Interessen, wie z. B. die begrenzenden Bachöffnungen, die siedlungsgliedernden Freiräume, die Erschliessung und die Dichte mitberücksichtigt werden, da alle diese Faktoren ineinander spielen. 

Alles neu

Mit dem vorliegenden Richtprojekt werden neue, einmalige Wege beschritten, indem die ortsbaulich hochwertige Arealentwicklung in einer Parkstruktur stattfinden soll. Dabei wird insbesondere Wert auf einen adäquaten Umgang mit dem nationalen Ortsbild, den Gewässer- und Freihalteräumen und dem Siedlungsrand gelegt. Als konzeptionelle Grundlage diente die ortsbauliche Studie der Eckhaus AG Städtebau und Raumplanung. Diese Studie sieht für das Planungsgebiet die Entwicklung zu einem Wohnquartier mit einem Potenzial von ungefähr 290 Einwohner vor. Der daraufhin überarbeitete kommunale Richtplan sieht dementsprechend auch eine Siedlungsentwicklung im Planungsgebiet vor.

Ein zentrales Anliegen der Gemeinde ist die Freihaltung eines Landschaftsfensters entlang der Hauptstrasse zwischen den Ortschaften Balgach und Rebstein, was durch eine Bauzonenumlagerung im Rahmen der Ortsplanungsrevision gesichert werden kann. Im Südosten und im Nordosten wird das Areal durch die geplanten Bachöffnungen des Eberliswisbachs und des Wolfsbachs begrenzt werden. Ein kleiner Teil des Planungsgebiets ist bewaldet. 

Distanzen verkürzen und Verkehr verlangsamen

Die Durchgrünung im Areal stellt ein sehr wichtiges Charakterkriterium der Anlage dar. Der bestehende Wald ist ein zentraler Kristallisationspunkt für das Freiraumgerüst der Anlage. Die verschiedenen Gebäudetypologien (Punktbauten, versetzte Längsbauten, Bauten des historischen Ensembles) und die dadurch gebildeten Aussenräume fungieren als Orientierungspunkte in der Überbauung. Durch die Überbauung werden heute getrennte Quartiere für den Langsamverkehr vernetzt. Zwischen der Hauptstrasse und der Säntisstrasse soll eine öffentliche Fusswegverbindung durch das Areal sichergestellt werden. Damit soll die Distanz zur Bushaltestelle Bad Balgach für das südlich angrenzende Wohngebiet verkürzt werden.

Die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr passiert direkt ab/zu der Hauptstrasse. Nach der Platzquerung wird die Strasse dem nördlichen Bachraum folgend geführt. Mehrere Platz- und Vorplatzquerungen sowie vielfältige Aussenräume sensibilisieren Fahrzeugführende auf den urbanen Kontext und plausibilisieren eine gemässigte Geschwindigkeit. Die Zufahrt der Tiefgaragen liegen nahe der Hauptstrassenanbindung, um die Emissionen des oberirdischen Verkehrs so gering wie möglich zu halten. Die Bad-Balgach-Strasse soll als Zufahrtsstrasse dienen. Sie wird als Gemeindestrasse 2. Klasse festgelegt. Auf der ganzen Strassenlänge soll die Tempo 30 Zone eingeführt werden. 

Nachdem im Sommer 2024 das Mitwirkungsverfahren durchgeführt wurde, liegen nun der Sondernutzungsplan Bad Balgach sowie der Teilstrassenplan resp. das Strassenbauprojekt während dreissig Tagen, das heisst vom 18. November 2024 bis 17. Dezember 2024, öffentlich auf. Sämtliche Unterlagen können im Eingangsbereich des Rathauses resp. bei der Gemeinderatskanzlei oder unter www.balgach.ch eingesehen werden.

pd/fam