Am 27.11.2024 verlangte der im Artikel erwähnte Mitarbeiter M. A. eine Richtigstellung. Diese ist unten aufgeführt.
Punkt 1: Kündigung. «Ich wurde nicht gekündigt. Vielmehr habe ich das Arbeitsverhältnis mit der Viva Solar AG selber Ende Juli 2024 per Ende September 2024 gekündigt und wurde dann am 7. August 2024 von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt.»
Punkt 2: Position und Funktion. «Ich war nie Geschäftsführer der Viva Solar AG, sondern lediglich Verkaufsleiter (Head of Sales). Tatsache ist dabei, dass sich Herr Zlatkovic leider nur sehr am Rande um sein Unternehmen gekümmert hat und nur spärlich verfügbar war. Auch wenn ich lediglich die Tätigkeit als Verkaufsleiter zu erfüllen hatte, haben sich diverse Mitarbeiter mit Fragen und Anliegen oftmals an mich gewendet, weil ich eben fast immer verfügbar war und ich für alle Arbeitskollegen sichtbar während des Arbeitsverhältnisses einen guten Draht zu Herrn Zlatkovic hatte.»
Punkt 3: Vorwurf des Datenklaus. «Die Anschuldigungen bezüglich des Datenklaus durch meine Person sind völlig haltlos, wiegen sehr schwer und sind völlig unzutreffend. Ich erfuhr, dass Leads an mehrere Unternehmen weiterverkauft werden und informierte Herrn Zlatkovic umgehend darüber. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Dieses von mir gewählte Vorgehen ist auch anhand von Chatnachrichten nachweisbar.»
Punkt 4: Zugriff auf Firmenkonten. «Ich hatte nie in irgendeiner Art und Weise Zugriff auf Bankkonten der Viva Solar AG. Die Konten wurden ausschliesslich durch Herrn Zlatkovic verwaltet und kontrolliert. Ich verfügte auch nie über eine Vollmacht und somit hatte ich auch keinerlei Kenntnis über Kontostände, -bewegungen und dergleichen. Auch ist es so, dass Herr Zlatkovic sich dazu mir gegenüber nie geäussert hat, sondern diesen Bereich strikt vertraulich behandelte.»
Punkt 5: Abfindung. «Ich habe nie eine Abfindung in Höhe von 250'000 Franken gefordert. Dafür gab es auch keinen Grund. Ein Schreiben vom 6. August 2024 an die Viva Solar AG und Herrn Zlatkovic belegt dabei, dass ich ihn zu Verbesserungen im Unternehmen aufforderte, weil diverse Abläufe meiner Ansicht nach nicht korrekt waren und sich sehr viele Pendenzen angesammelt hatten, welche von Herrn Zlatkovic hätten bearbeitet werden müssen. Herr Zlatkovic hat das Schreiben offensichtlich als Zeichen seines Einverständnisses mit dem Inhalt gegengezeichnet. In genau diesem Schreiben habe ich auch darauf hingewiesen, dass aktuell zu meinen Gunsten noch ein Bonus in Höhe von 6'000 Franken Brutto offen ist und habe auch die Auszahlung verlangt. Dessen Ausstand hat Herr Zlatkovic anerkannt und den Betrag dann auch ohne weiteres mit der nächstfolgenden Zahlung vergütet.»
Punkt 6: Grenzgängerbewilligungen. «Die Anmeldung von Grenzgängern war nicht meine Aufgabe und ich habe diesbezüglich auch nie einen Auftrag von der Viva Solar AG bzw. Herrn Z. erhalten. Für jegliche in der Viva Solar AG erforderlichen Bewilligungen war viel mehr ausschliesslich Herr Z. als alleiniger Geschäftsführer und einzige zeichnungsberechtigte Person zuständig.»
Punkt 7: Kontakt zu Lieferanten. «Ich hatte als Head of Sales keinen Kontakt zu Lieferanten. Meine Aufgabe umfasste das nicht und ich habe auch nie einen entsprechenden Auftrag von der Viva Solar AG bzw. Herrn Z. erhalten. Soweit ich weiss, hatte vornehmlich die für den Einkauf zuständige Person Kontakt zu den Lieferanten und diese kann das sicher auch so bestätigen.»
Punkt 8: Betreibungsregisterauszug. «Ich habe den Betreibungsregisterauszug nicht gefälscht, ich habe nichts darüber gewusst und mir wurde dazu auch nie etwas gesagt, geschweige denn habe ich den gefälschten Betreibungsregisterauszug jemals von Herrn Z. erhalten. Ich weiss nicht, wer die Fälschung angefertigt hat. Weil diese aber soweit ersichtlich nur Herrn Z. bzw. der Viva Solar AG nutzen konnte, kann es sein, dass Herr Z. das selber getan hat. Tatsache ist, dass der gefälschte Auszug damals durch Herrn Z. an einen Mitarbeiter weitergeleitet wurde, der ihn dann später an einen Kunden schickte, ohne aber zu wissen, dass dieser gefälscht ist. Herr Z. präsentierte den gefälschten Auszug gegenüber den Innendienstmitarbeitern und behauptete, er habe alle Schulden der Viva Solar AG beglichen. Ich muss davon ausgehen, dass ihm die Hintergründe bekannt waren und er zumindest wusste, dass der Auszug nicht echt ist. Bezeichnend ist, dass Herr Z. dafür sorgte, dass ich von dem ganzen nichts mitbekam.»
Punkt 9: Kontakt zur Unia. «Ich habe mich in dieser Sache und auch sonst nie an die UNIA gewendet. Soweit ich aber weiss, haben dies vier andere Arbeitskollegen der Viva Solar AG nach meinem Austritt und auch ohne mein Wissen getan.»
Punkt 10: Strafbare Handlungen. «Ich habe mich in keiner Weise strafbar gemacht und es gibt nach meinem Wissen auch keine Ermittlungen oder gar ein Strafverfahren, das gegen mich geführt wird.»
Punkt 11: Aussprache. «Auf mein ausdrückliches Verlangen hat Anfang Juli 2024 zwischen Herrn Z. einerseits und mir und den Mitarbeitern des Innen- und Aussendienstes andererseits eine Aussprache stattgefunden. Dabei wurde Herrn Z. mitgeteilt, dass es falsch sei, einen Betreibungsregisterauszug zu fälschen und es wurde ihm gegenüber auch die Sorgen, Zweifel und Bedenken über eine gesunde und erfolgreiche Zukunft der Viva Solar AG Ausdruck verliehen. Herr Z. reagierte mit Ausreden und Schuldzuweisungen an alle möglichen Personen, sah aber keinerlei Verantwortung bei sich selbst.»