Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Balgach
09.11.2024
19.12.2024 14:26 Uhr

Interview Viva Solar AG – Richtigstellung von Ex-Mitarbeiter

David Zlatkovic, Inhaber und Geschäftsführer der Viva Solar AG, meldet sich zu Wort
David Zlatkovic, Inhaber und Geschäftsführer der Viva Solar AG, meldet sich zu Wort Bild: Ulrike Huber
Vor einigen Wochen erschienen auf rheintal24 Artikel, die sich mit der Viva Solar AG beschäfigten. Auf ein Interview mit dem Geschäftsführer folgt jetzt eine Richtigstellung eines ehemaligen Mitarbeiters.

An die Romantik-Autorin Rosamunde Pilcher fühlte man sich bei der Lektüre der Gewerkschaftszeitung «Work» vor einigen Wochen erinnert. Da hätten sich vier Ex-Arbeiter der Viva Solar AG «voller Verzweiflung» an die Gewerkschaft gewendet, die ihre «letzte Hoffnung» darstellen würde. Mit heftigen Vorwürfen und genauso heftigen Forderungen gegen ihre Ex-Arbeitgeberin im Gepäck.

Auf rheintal24.ch wurde ebenfalls auf diesen Vorgang eingegangen. Und wir haben nach dem Grundsatz des guten Journalismus «audiatur et altera pars» – also man soll immer auch die andere Seite anhören – jetzt ein Gespräch mit dem Viva Solar AG Inhaber und Geschäftsführer David Zlatkovic geführt. Ein Gespräch, in dem viele der gemachten Vorwürfe aufgeklärt und die Vorgeschichte relativiert werden konnte.

Datenklau und -weitergabe

Die leidige Geschichte ist am besten vom Ende her zu erzählen. Nämlich mit der im Juli dieses Jahres erfolgten Kündigung seiner «rechten Hand» durch David Zlatkovic. Seiner geschäftsleitenden Person M. A. nämlich. Der Kündigungsgrund? «Ganz einfach Datenklau und –weitergabe, Unternehmensschädigung, Manipulationen, um extra der Firma zu schaden. Und sein Verhalten gegenüber seinem Vorgesetzten war, entschuldigen Sie die Ausdrucksweise, unter aller Sau. Er hat aktive und neue Kundenadressen an andere Solarfirmen, also an unsere Konkurrenten, weitergegeben. Die Ermittlungsbehörden und unsere Anwälte sind an der Arbeit.»

Gegen den Ex-Geschäftsleiter Head of Sales M. A. wurde auch ein Unterlassungsbeschluss beantragt. Weil er nach wie vor laufend andere Firmen der Branche, Lieferanten oder Mitarbeiter der Viva Solar AG kontaktiere, dort seine ehemalige Arbeitergeberin schlecht mache und Firmeninterna erzähle. Zlatkovic: «Er ist eine gekränkte Seele. M. A. sagte, er würde die Firma schon noch schliessen, denn ohne ihn würde es die Firma niemals geben... Was er damit erreichen will, ist wohl eine weitere Zahlung. Denn M. A. hat allen Ernstes eine Abschlagszahlung oder Abfindung in Höhe von 250'000 Franken verlangt. Obwohl er nur gut zwei Jahre bei Viva Solar gearbeitet und dabei sehr gut verdient hatte.»

Von ihm selbst gekündigt

Zusammen mit drei weiteren – pikanterweise noch in seiner Zeit als Geschäftsführer von ihm selbst gekündigten – Ex-Mitarbeitern der Balgacher Solarfirma hat sich M. A. sich mit vielen Vorwürfen gegen dieses Unternehmens an die Gewerkschaft UNIA gewandt. Allen diesen Mitarbeitern sei die Viva Solar noch Geld schuldig. Zudem sei ein Kunde mit falscher Urkunde, nämlich einem gefälschten Betreibungsregisterauszug, getäuscht worden. Die weiteren Vorwürfe: Sozialversicherungsbeiträge würden nicht bezahlt, es würde keine Geschäftsbilanz geführt, die Buchführung sei ungesetzlich hat, die Steuern fehlerhaft deklariert worden und es habe Grenzgängerbeschäftigungen ohne Bewilligung gegeben.

Bild: zVg

«Allesamt Dinge, die doch eigentlich durch den Geschäftsführer eines Unternehmen zu veranlassen sind», wendet David Zlatkovic kopfschüttelnd ein, «und M. A., der jetzt meinungsführend diese Vorwürfe macht, war doch 2023 und die erste Hälfte von 2024 selbst dieser Geschäftsleiter, der genau diese Unterlassungen zu verantworten hat.» In der Viva Solar habe man jedenfalls rasch reagiert, als man die Versäumnisse des M. A. realisiert habe: «Die Buchhaltung wurde aktualisiert. Alle offenen Forderungen sind mit Ende November erledigt. Als junges Unternehmen sind wir verpflichtet, zum kommenden Frühjahr erstmals eine Bilanz zu veröffentlichen, was wir auch tun werden. Wir haben intern komplett aufgeräumt, arbeiten jetzt mit einer Factoring-Firma zusammen, die uns selbst Schutz vor säumigen Zahlern bietet und haben einen Investor hinzugezogen, um Liquidität zu sichern.»

Ohne mein Wissen

Und der angeblich gefälschte Betreibungsregisterauszug? «Dieser wurde ohne mein Wissen von M. A. in seiner Zeit als Geschäftsleiter und Head of Sales einem Kunden vorgelegt. Er führte den kompletten Verkauf und redete mit allen Kunden. Wie dieser Auszug zustande gekommen ist und woher ihn M. A. hat, dazu kann ich keine Angaben machen», so Zlatkovic, «ich habe ihm da voll vertraut.»

Kurz kommt Zlatkovic auch auf jene drei Mitarbeiter zu sprechen, die sich mit M. A. an die UNIA gewendet haben. Und kann dabei die von diesen erhobenen Vorwürfe relativieren. «Der Monteur, dem ich angeblich 3'000 Franken wegen einer Verkehrsbusse vom Lohn abgezogen habe, war mit einer ungesicherten, 2'500 Franken teuren Aluminiumleiter auf der Ladefläche eines Firmenfahrzeugs auf der Autobahn unterwegs und hat prompt diese Leiter durch den Fahrtwind verloren und damit schwerst beschädigt. Die Polizei hat diese Aktion beobachtet und ein Bussenverfahren gegen den Fahrzeughalter, und das sind nun mal wir, eingeleitet. Als ich dem Monteur für den entstandenen Schaden und die Verwaltungsstrafe von 750 Franken die 3'000 Franken berechnet habe, hat sich dieser vor Zeugen ungebührlich betragen, was letztlich zur fristlosen Kündigung führte.» Jetzt wolle der gekündigte Monteur noch rund 10'000 Franken für angeblich erbrachte Überstunden.

Sechsmonatige Freistellung

Der ebenfalls im WORK-Artikel erwähnte ehemalige Projektorganisator F.B. war von Januar bis Juni insgesamt zehn Wochen krank. Seine Arbeitsleistung sei aber auch bei Anwesenheit nicht gut gewesen. Als er dann aus «gesundheitlichen Gründen» eine sechsmonatige Freistellung bei voller Weiterbezahlung erreichen wollte, sei die Kündigung erfolgt. F.B. habe diese aber nicht akzeptiert und wollte erreichen, dass ihm für sechs Monate Krankentaggeld bezahlt werde. Also etwa 30'000 Franken. In dieser Causa stehe eine Verhandlung vor der Schlichtungsstelle bevor.

Übrigens: die im bezüglichen Work-Artikel zum Thema gemachten Vorwürfe gegen David Zlatkovic, er habe bei einem früheren Arbeitgeber Material gestohlen und sei deshalb in Untersuchungshaft gesteckt worden, wurden allesamt von den Ermittlungsbehörden eingehend geprüft und sämtlich für haltlos befunden.

Es sind eben nicht nur die «bösen Unternehmer» schuld, wenn sich «verzweifelte» Arbeitnehmer an die Öffentlichkeit wenden. In einigen Fällen sind die Beweggründe dieser Menschen mutmasslich und jede konkrete Schuldzuweisung auch in gekränkter Eitelkeit oder schlichter Geldgier zu suchen. Es gilt in allen strafrechtlich relevanten Aspekten dieser Geschichte die Unschuldsvermutung.

Am 27.11.2024 verlangte der im Artikel erwähnte Mitarbeiter M. A. eine Richtigstellung. Diese ist unten aufgeführt.

Punkt 1: Kündigung. «Ich wurde nicht gekündigt. Vielmehr habe ich das Arbeitsverhältnis mit der Viva Solar AG selber Ende Juli 2024 per Ende September 2024 gekündigt und wurde dann am 7. August 2024 von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt.»

Punkt 2: Position und Funktion. «Ich war nie Geschäftsführer der Viva Solar AG, sondern lediglich Verkaufsleiter (Head of Sales). Tatsache ist dabei, dass sich Herr Zlatkovic leider nur sehr am Rande um sein Unternehmen gekümmert hat und nur spärlich verfügbar war. Auch wenn ich lediglich die Tätigkeit als Verkaufsleiter zu erfüllen hatte, haben sich diverse Mitarbeiter mit Fragen und Anliegen oftmals an mich gewendet, weil ich eben fast immer verfügbar war und ich für alle Arbeitskollegen sichtbar während des Arbeitsverhältnisses einen guten Draht zu Herrn Zlatkovic hatte.»

Punkt 3: Vorwurf des Datenklaus. «Die Anschuldigungen bezüglich des Datenklaus durch meine Person sind völlig haltlos, wiegen sehr schwer und sind völlig unzutreffend. Ich erfuhr, dass Leads an mehrere Unternehmen weiterverkauft werden und informierte Herrn Zlatkovic umgehend darüber. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Dieses von mir gewählte Vorgehen ist auch anhand von Chatnachrichten nachweisbar.»

Punkt 4: Zugriff auf Firmenkonten. «Ich hatte nie in irgendeiner Art und Weise Zugriff auf Bankkonten der Viva Solar AG. Die Konten wurden ausschliesslich durch Herrn Zlatkovic verwaltet und kontrolliert. Ich verfügte auch nie über eine Vollmacht und somit hatte ich auch keinerlei Kenntnis über Kontostände, -bewegungen und dergleichen. Auch ist es so, dass Herr Zlatkovic sich dazu mir gegenüber nie geäussert hat, sondern diesen Bereich strikt vertraulich behandelte.»

Punkt 5: Abfindung. «Ich habe nie eine Abfindung in Höhe von 250'000 Franken gefordert. Dafür gab es auch keinen Grund. Ein Schreiben vom 6. August 2024 an die Viva Solar AG und Herrn Zlatkovic belegt dabei, dass ich ihn zu Verbesserungen im Unternehmen aufforderte, weil diverse Abläufe meiner Ansicht nach nicht korrekt waren und sich sehr viele Pendenzen angesammelt hatten, welche von Herrn Zlatkovic hätten bearbeitet werden müssen. Herr Zlatkovic hat das Schreiben offensichtlich als Zeichen seines Einverständnisses mit dem Inhalt gegengezeichnet. In genau diesem Schreiben habe ich auch darauf hingewiesen, dass aktuell zu meinen Gunsten noch ein Bonus in Höhe von 6'000 Franken Brutto offen ist und habe auch die Auszahlung verlangt. Dessen Ausstand hat Herr Zlatkovic anerkannt und den Betrag dann auch ohne weiteres mit der nächstfolgenden Zahlung vergütet.»

Punkt 6: Grenzgängerbewilligungen. «Die Anmeldung von Grenzgängern war nicht meine Aufgabe und ich habe diesbezüglich auch nie einen Auftrag von der Viva Solar AG bzw. Herrn Z. erhalten. Für jegliche in der Viva Solar AG erforderlichen Bewilligungen war viel mehr ausschliesslich Herr Z. als alleiniger Geschäftsführer und einzige zeichnungsberechtigte Person zuständig.»

Punkt 7: Kontakt zu Lieferanten. «Ich hatte als Head of Sales keinen Kontakt zu Lieferanten. Meine Aufgabe umfasste das nicht und ich habe auch nie einen entsprechenden Auftrag von der Viva Solar AG bzw. Herrn Z. erhalten. Soweit ich weiss, hatte vornehmlich die für den Einkauf zuständige Person Kontakt zu den Lieferanten und diese kann das sicher auch so bestätigen.»

Punkt 8: Betreibungsregisterauszug. «Ich habe den Betreibungsregisterauszug nicht gefälscht, ich habe nichts darüber gewusst und mir wurde dazu auch nie etwas gesagt, geschweige denn habe ich den gefälschten Betreibungsregisterauszug jemals von Herrn Z. erhalten. Ich weiss nicht, wer die Fälschung angefertigt hat. Weil diese aber soweit ersichtlich nur Herrn Z. bzw. der Viva Solar AG nutzen konnte, kann es sein, dass Herr Z. das selber getan hat. Tatsache ist, dass der gefälschte Auszug damals durch Herrn Z. an einen Mitarbeiter weitergeleitet wurde, der ihn dann später an einen Kunden schickte, ohne aber zu wissen, dass dieser gefälscht ist. Herr Z. präsentierte den gefälschten Auszug gegenüber den Innendienstmitarbeitern und behauptete, er habe alle Schulden der Viva Solar AG beglichen. Ich muss davon ausgehen, dass ihm die Hintergründe bekannt waren und er zumindest wusste, dass der Auszug nicht echt ist. Bezeichnend ist, dass Herr Z. dafür sorgte, dass ich von dem ganzen nichts mitbekam.»

Punkt 9: Kontakt zur Unia. «Ich habe mich in dieser Sache und auch sonst nie an die UNIA gewendet. Soweit ich aber weiss, haben dies vier andere Arbeitskollegen der Viva Solar AG nach meinem Austritt und auch ohne mein Wissen getan.»

Punkt 10: Strafbare Handlungen. «Ich habe mich in keiner Weise strafbar gemacht und es gibt nach meinem Wissen auch keine Ermittlungen oder gar ein Strafverfahren, das gegen mich geführt wird.»

Punkt 11: Aussprache. «Auf mein ausdrückliches Verlangen hat Anfang Juli 2024 zwischen Herrn Z. einerseits und mir und den Mitarbeitern des Innen- und Aussendienstes andererseits eine Aussprache stattgefunden. Dabei wurde Herrn Z. mitgeteilt, dass es falsch sei, einen Betreibungsregisterauszug zu fälschen und es wurde ihm gegenüber auch die Sorgen, Zweifel und Bedenken über eine gesunde und erfolgreiche Zukunft der Viva Solar AG Ausdruck verliehen. Herr Z. reagierte mit Ausreden und Schuldzuweisungen an alle möglichen Personen, sah aber keinerlei Verantwortung bei sich selbst.»

rheintal24/gmh/uh