Es ist ein kleines Paradies, das sich jedem Besucher des seit 1979 als Naturschutzgebiet geltenden Moosangers in Widnau bietet. Eingebettet in ein Flachmoor, umsäumt von schützendem Baumbestand, liegt ein durch den früheren Lehmabbau in diesem Gebiet künstlich geschaffener See. Ein Paradies nicht nur für die menschlichen Besucher, sondern auch und vor allem für die Tierwelt. Insbesondere für Amphibien, deren Lebensräume durch die notwendige Entwässerung der landwirtschaftlich genutzten Gebiete und den Flächenverbrauch durch Häuser, Strassen und sonstigen versiegelten Flächen immer mehr schwindet.
Schutzgebiet Moosanger in Widnau wird saniert
Stark verändertes Schutzgebiet
„Das Schutzgebiet hat sich seit 1979 stark verändert“, stellt Jonas Barandun, kantonaler Beauftragter für Amphibienschutz anlässlich einer am Montag stattgefundenen Begehung des Gebietes mit dem für Biodiversitätsmassnahmen zuständigen Regierungsrat Beat Tinner und Gemeindepräsidentin Christa Köppel fest. „Schon 2001 wurde das Moosanger zusätzlich zum Amphibienlaichgebiet und Flachmoor von nationaler Bedeutung erklärt. Trotzdem hat das Gebiet weitere Verluste bei den Amphibienarten erlitten. Aktuell sind drei der stark gefährdeten Arten dort ausgestorben, nur sechs Arten kommen noch vor.“
Ungeschmälerte Erhaltung der Arten
Die Vorgaben des Bundes für solche Artenschutzgebiete verlangen eigentlich die ungeschmälerte Erhaltung der Arten. Barandun: „Dank der kantonalen Biodiversitätsstrategie St. Gallen können wir jetzt mit der dringenden Sanierung der beeinträchtigten bedeutenden Schutzgebiete weitermachen, zu denen auch das Moosanger gehört. Gerade hier können wir zeigen, was das bedeutet.“
Renaturierung mit zunächst grossen Eingriffen
Es bedeutet eine Renaturierung mit zunächst grossen baulichen Eingriffen. Denn dadurch, dass das ursprüngliche weiträumige Flachmoor nur bei langen Trockenphasen befahren werden konnte, sind aufgrund mangelnder richtiger Pflege immer mehr Schilf und Gehölze gewachsen. Zuletzt war zu beobachten, dass bereits über ein Drittel des einstigen Flachmoors mit Bäumen zugewachsen war. Dringender Handlungsbedarf. Die fachgerechte Pflege muss gewährleistet sein.
Regulierwerk wird gebaut
Dazu ist ein Regulierwerk an der nordöstlichen Spitze des Moosanger-Sees zu bauen. Dieses erlaubt es, den Wasserstand im Ried für die Pflege im Herbst abzusenken und im Sommer höher zu stauen und damit die teilweise zu trockenen Flachmoorflächen wieder einzunässen. Es wurden auch bereits umfangreiche Rodungsarbeiten durchgeführt. „Bitte lassen Sie sich durch den Anblick der derzeit schweren Eingriffe nicht abschrecken“, plädiert Gemeindepräsidentin Christa Köppel für einen verständnisvollen Umgang mit den derzeit ersichtlichen Wunden in der Natur, „es wurden wirklich nur die unbedingt notwendigen Massnahmen ergriffen.“ Tatsächlich wird die Pflanzenwelt schnell heilen. Wenn sich dann wieder auf den jetzt bearbeiteten Flächen echte Riedvegetation entwickelt, werden auch neue Amphibiengewässer angelegt werden.
Optimale Eigentümerstruktur
„Ein Vorteil für die beteiligten kantonalen Behörden ist die Tatsache, dass wir es im Moosanger mit einer für eine solche Sanierung optimalen Eigentümerstruktur zu tun haben“, so Regierungsrat Beat Tinner. Das Gebiet Moosanger gehört etwa zu 75 % der politischen Gemeinde Widnau und zu 25 % der Ortsgemeinde Widnau, die bei der Besichtigung durch Verwaltungsrätin Judith Spirig vertreten war. Grosse Teile des Gebietes gehören ins Gemeindegebiet von Diepoldsau.
Ein Mal im Jahr gemäht
Es stehen noch Bodensanierungsarbeiten bevor, damit die Flachmoorflächen später dann mit Balkenmäher ein Mal im Jahr im Herbst gemäht werden können. „Besser jetzt ein grosser Eingriff und dann auf Dauer eine funktionierende Pflege“ begründet Jonas Barandun diese Bodenoptimierungsmassnahmen. „Und dann müssen noch Vernetzungsmöglichkeiten zu anderen Feuchtgebieten getroffen werden, um den geschützten Tieren ein minimales Angebot an Lebensräumen und Vernetzungsstrukturen zu bieten. Hier sind Abklärungen im Gange.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 214´000 Franken werden zu 65 % von der Eidgenossenschaft, zu 28 % vom Kanton und zu 7 % von politischer und Ortsgemeinde Widnau getragen.