Das kantonale Planungs- und Baugesetz verpflichtet die St.Galler Gemeinden bis Herbst 2027 einen neuen Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) zu erlassen. Die Gemeinde Widnau ist seit 2018 auf dem Weg: Nach umfassenden Planungsarbeiten mit verschiedenen Mitwirkungsmöglichkeiten hat der Gemeinderat im Februar/März 2023 den neuen Zonenplan und das neue Baureglement öffentlich aufgelegt. Nach einer Änderungsauflage mit kleinen Anpassungen im Juni 2024 hat der Gemeinderat die verbliebenen Einsprachen behandelt und abgewiesen.
Im Februar/März 2023 lagen der neue Zonenplan und das neue Baureglement öffentlich auf. Während der Auflagefrist gingen 29 Einsprachen ein. Danach führte die Kerngruppe mit allen Einsprechern Verhandlungen. Nach den Gesprächen und vertiefter fachlicher Prüfung beantragte die Kerngruppe dem Gemeinderat, den Zonenplan in kleinräumigen Punkten und das Baureglement im Wesentlichen hinsichtlich der Baumassenziffer anzupassen.
Nach der Mitwirkung erliess der Gemeinderat die Änderungsauflage von Zonenplan und Baureglement und legte sie im Juni/Juli 2024 öffentlich auf. Eine gegen die Änderungsauflage erhobene Einsprache wurde umgehend zurückgezogen. Nachdem die Änderungsauflage von Zonenplan und Baureglement im Juni/Juli 2024 unangefochten blieb, sind die beiden Planungsinstrumente entsprechend angepasst und als Folge wurden weitere zehn Einsprachen zurückgezogen.
Einsprachen mehrheitlich durch Rückzug erledigt
Insgesamt wurden somit 15 von 29 ursprünglichen Einsprachen durch Rückzug erledigt. Am 17. September 2024 hat der Gemeinderat die verbleibenden 14 Einsprachen behandelt. Acht Einsprachen betreffen drei kleinräumige Situationen mit dem Ziel, die gewählte Zone anzupassen, die anderen sechs Einsprachen betreffen unterschiedliche Punkte wie Einzonung von Bauland, die Baumassenziffer oder das Gebiet mit guter Gesamtwirkung.
Im Rahmen der Interessenabwägung und unter Berücksichtigung der Vorgaben von Bund und Kanton gewichtete der Gemeinderat das öffentliche Interesse höher als die von den Einsprecherinnen und Einsprechern dargelegten Argumente. Der Gemeinderat hat die Einsprache-Entscheide kürzlich eröffnet. Nach den Herbstferien unterstehen Baureglement und Zonenplan dem fakultativen Referendum. Gemeinderat