rheintal24.ch hat mit NR Mike Egger darüber gesprochen, weshalb seiner Ansicht nach die Stimmbürger der am 27.09. zur Abstimmung kommenden SVP-Begrenzungsinitiative zustimmen sollten.
Mike Egger: Zuwanderung wieder selber regeln
rheintal24: Grüezi Herr Egger. Danke, dass Sie sich für dieses Gespräch zur Verfügung gestellt haben. Vielen Stimmbürgern ist derzeit noch nicht klar, worum es in Ihrer „Begrenzungsinitiative“ eigentlich geht?
„Lassen Sie die Haustüre offen, wenn Sie nicht zuhause sind oder gehen Ihre Gäste einfach an Ihren Kühlschrank und bedienen sich – Nein? Dann geht es Ihnen wie mir, denn auch ich will nicht, dass jemand ungefragt in meine Wohnung kommt. Genau gleich sollte es bei der Zuwanderungsfrage sein. Sollten wir nicht selbst darüber bestimmen können wer, und vor allem wie viele Personen in unser Land einwandern? Seit der Einführung der vollen EU-Personenfreizügigkeit im Jahr 2007 hat die Einwohnerzahl der Schweiz um rund eine Million zugenommen.
Neben der Überlastung des Verkehrs und der Infrastruktur, welche wir im Alltag täglich spüren, sind vor allem die Konsequenzen für die inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gravierend: Der Lohndruck in allen Altersgruppen nimmt zu und da bei den Zugewanderten 87 % der Arbeitnehmer im tieferen Lohnbereich sind, werden hauptsächlich die einheimischen «Büezer» direkt konkurrenziert.“
rheintal24: Gibt es noch weitere Personengruppen, die nach Ansicht der Proponenten der Begrenzungsinitiative besonders aus der Zuwanderung aus dem EU-Raum betroffen sind?
„Ebenfalls besonders betroffen von der uneingeschränkten Zuwanderung sind ältere Arbeitnehmer denn die Tendenz besteht, sie durch günstigere, jüngere EU-Einwanderer zu verdrängen. Der Beweis dafür hat der Bundesrat mit der von ihm geschaffenen sogenannten Überbrückungsrente für die ältere Arbeitnehmer selbst geliefert Es handelt sich um eine eigentliche Entlassungsrente, denn sie wird die Entlassung von älteren Arbeitnehmern noch fördern und ihre Chancen verkleinern, auf dem Arbeitsmarkt eine neue Stelle zu finden. Zudem ist sie eine Mogelpackung, denn nur Personen können diese Rente beanspruchen, die ein Reinvermögen (inkl. 3 Säule) von unter 50'000 Franken haben und die mit 60 Jahren ausgesteuert sind. Bei der Überbrückungsrente handelt es sich somit lediglich um eine Beruhigungspille und keinesfalls um eine Lösung für ältere Arbeitslose.“
rheintal24: Es wird von den zahlreichen Gegnern Ihrer Initiative, die die Begrenzungsinitiative auch konsequent als „Kündigunginitiative“ bezeichnen, darauf hingewiesen, dass es für die Schweizer Wirtschaft fatal wäre, die Zuwanderung von Spezialisten, von Wissenschaftlern, Ärzten oder IT-Fachkräften zu be- oder verhindern.
„Immer wieder wird von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften der Fachkräftemangel vorgeschoben, der angeblich durch die Personenfreizügigkeit gelöst werden könnte – Fakt ist, dass der Fachkräftemangel nicht behoben wurde mit der Personenfreizügigkeit. Eine Studie des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit zeigt aber auf, dass von den zugewanderten EU-Arbeitskräften im Durchschnitt nicht einmal jeder Fünfte (19.8%) in einem Beruf arbeitet, bei dem ein Fachkräftemangel herrscht. Die restlichen über 80 Prozent sind günstige Arbeitskräfte, welche die einheimischen „Büezer“ konkurrenzieren und aus dem Arbeitsmarkt drängen, besonders die Arbeitnehmer im Alter von 55 bis 65 Jahren.“
rheintal24: Aber ist es nicht Tatsache, dass aufgrund der in der „Bilateralen“ mit der EU eine Guillotine-Klausel festgeschrieben ist, dass alle Vertragsteile nichtig werden, wenn nur einer davon einseitig aufgehoben wird?
„Bezüglich den Drohungen der EU und den Behauptung ihrer Befürworter in der Schweiz, dass mit einem Ja zur Begrenzungsinitiative die Bilateralen Verträge fallen, ist festzustellen, dass dieses Argument reine Angstmacherei ist und bei praktisch jeder Forderung der EU als Argument aufgeführt wird (Kohäsionsmilliarde, EU-Rahmenvertrag etc.). Weiter gilt es festzuhalten, dass an den restlichen Verträgen der Bilateralen 1 auch die EU ein grosses Interesse hat. Die EU hat beispielsweise grösstes Interesse am Landesverkehrsabkommen schliesslich kann die EU damit Ihre LKW-Transporte auf direktem Weg nach Italien überführen. Ebenfalls hat die EU oder zumindest der deutsche Lufthansakonzern ein grosses Interesse am Luftverkehrsabkommen, da die SWISS zum Lufthansakonzern gehört. Zudem verzeichnen wir seit Jahren eine negative Handelsbilanz mit der EU. Im Jahr 2018 hat die EU rund 20 Milliarden Franken in die Schweiz mehr exportiert als von der Schweiz importiert.“
rheintal24: Warum sehen Sie das Problem in der Zuwanderung aus dem EU-Raum. Wenn es um gestiegene Kriminalität und das Entstehen von Parallelgesellschaften geht, müsste dann nicht viel mehr die Zuwanderung aus Ländern mit einer anderen Leitkultur als der christlich-abendländischen beschränkt werden?
Am 28. November hat das Schweizer Stimmvolk ja zur Ausschaffungsinitiative gesagt. Anstatt die vom Parlament versprochene «pfefferscharfe» Umsetzung der Initiative folgt nun die Ernüchterung. Die Personenfreizügigkeit mit der EU verhindert, dass kriminelle Ausländer tatsächlich ausgeschafft werden. Eine neue Statistik zeigt, dass knapp zehn Jahre nach Annahme der Ausschaffungsinitiative jährlich hunderte von kriminellen EU-Ausländern die Schweiz nicht verlassen müssen. Mit der Annahme der Begrenzungsinitiative wird dies korrigiert: Kriminelle EU-Ausländer haben die Schweiz, ohne Wenn und Aber zu verlassen.
rheintal24: Glauben Sie angesichts der Erfahrungen, die Grossbritannien im Ringen um die Brexit-Abkommen derzeit macht, dass die in der Initiative festgeschriebene Verhandlungsfrist für eine Ersatzlösung zur Personenfreizügigkeit von einem Jahr ausreichend sein wird?
Es ist sehr wichtig, dass wir der EU mit unserer Initiative ein klares Zeichen senden. Mit einem Ja zur Begrenzungsinitiative hat der Bundesrat einen klaren Auftrag mit der EU über die Personefreizügigkeit (1 Vertrag der Bilateralen 1) zu verhandeln. Gleichzeitig signalisieren wir der EU mit der Frist von 12 Monaten, dass unsere Anliegen ernst gemeint ist und wir mit der Personenfreizügigkeit nicht mehr einverstanden sind, da es in der Schweiz zu Nachteilen gekommen ist. Gemäss dem bestehenden Vertragswerk zwischen der Schweiz und der EU haben wir dann die Möglichkeit einen gemischten Ausschuss mit der EU einzuberufen, um über unsere Anliegen zu verhandeln. Zudem möchte ich abschliessend erwähnen, dass der Erfolg der Schweiz darauf beruht einen eigenständigen Weg zu gehen und uns nicht von grossen Organisationen oder Verbänden vorschreiben zu lassen was wir zu tun haben.