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Heiden
17.07.2024
17.07.2024 15:47 Uhr

Sondernutzungsplanpflicht soll aufgehoben werden – Mitwirkung startet

Der Bahnhof Heiden
Der Bahnhof Heiden Bild: AB
Das Bahnhofsareal in Heiden ist mit einer Sondernutzungsplanpflicht belegt. Diese soll nun aufgehoben werden. Eine entsprechende Mitwirkung startet in Kürze.

Das Bahnhofsareal (Grundstück Nr. 18), welches im Eigentum der Appenzeller Bahnen AG steht, ist mit einer Sondernutzungsplanpflicht belegt.
Die geplanten Gebäude des neuen Bahn- und Bushofs Heiden entsprechen der Regelbauweise gemäss Baureglement und benötigen keinen Überbauungsplan. Deshalb kann die Sondernutzungsplanpflicht aufgehoben werden.

Vor diesem Hintergrund stimmt der Gemeinderat der Aufhebung der Sondernutzungsplanpflicht zu und eröffnet das gesetzlich vorgesehene Mitwirkungsverfahren. Der Mitwirkungsprozess findet an sich in digitaler Form statt. Die Unterlagen und weitere ausführliche Informationen sind ab dem 22. Juli 2024 auf www.mitwirken-heiden.ch aufgeschaltet. Mit der e-Mitwirkung ermöglicht die Gemeinde Heiden einen benutzerfreundlichen Weg, sich zu den Unterlagen zu äussern.

Die Unterlagen werden während der Mitwirkungsdauer ebenfalls im 2. Stock des Rathauses aufgelegt. Stellungnahmen und Anregungen können auch schriftlich innerhalb des Mitwirkungsprozesses bei der regionalen Bauverwaltung eingereicht werden. Nach der Prüfung aller Eingaben wird einzeln oder gesamthaft Stellung genommen.

pd