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Au
06.05.2024

Abstimmungstermin für Fuss- und Veloverkehrsbrücke Au-Lustenau fixiert

So soll die Fuss- und Veloverkehrsbrücke dereinst aussehen
So soll die Fuss- und Veloverkehrsbrücke dereinst aussehen Bild: au.ch
Der Gemeinderat von Au hat den Abstimmungstermin für den Baukredit zur Realisierung der Fuss- und Veloverkehrsbrücke Au-Lustenau (FVV-Brücke Au-Lustenau) auf den Sonntag, 24. November 2024 festgelegt.

Es soll ein Leuchtturmprojekt werden. Zwischen Au und Lustenau ist eine grenzüberspannende Brücke geplant. Eine Brücke, die ausschliesslich dem Fussgänger- und Veloverkehr zur Verfügung stehen wird.

Grenzüberschreitendes Agglomerationsprogramm

Au und Lustenau arbeiten schon länger aktiv im grenzüberschreitenden Agglomerationsprogramm zusammen, wo es um darum geht, die rheinüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken und die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Raum Rheintal aufeinander abzustimmen. Die geplante Langsamverkehrsbrücke über den Rhein soll besonders den Pendlerverkehr per Velo fördern.

Die jetzige Hauptverkehrsbrücke zwischen Lustenau und Au ist für Velofahrerinnen und Velofahrer unattraktiv, viele fühlen sich nicht sicher. Die neue Langsamverkehrsbrücke soll Fussgängern und Velofahrern Sicherheit bieten und die Wege verkürzen.

Bereits jetzt schon fahren täglich 1.600 Velofahrerinnen und Velofahrer über die Grenzübergänge Au und Widnau, wie eine Verkehrszählung 2017 ergeben hat. Langfristiges Ziel ist es, diesen ohnehin schon hohen Anteil des Veloverkehrs von 17 Prozent deutlich zu erhöhen. Bei mehr Aufenthaltsqualität am Rhein durch Rhesi und bei weiteren Verbesserungen der Veloinfrastruktur, etwa entlang der Schweizer Bahn, von Lustenau nach Dornbirn oder Dornbirn nach Diepoldsau könnte sich der Veloverkehr bis 2030 auf 30 Prozent steigern.

Bild: zVg

Siegerprojekt ausgewählt

Die geplante Fuss- und Veloverkehrsbrücke wurde in das vierte Agglomerationsprogramm aufgenommen und wird durch die Eidgenossenschaft mit rund dreissig Prozent der Kosten unterstützt werden. Das Siegerprojekt wurde bereits im März 2021 ausgewählt.

Die Kosten für Planung, Bau und Unterhalt der Hauptbrücke tragen die Marktgemeinde Lustenau und die Politische Gemeinde Au je zur Hälfte. Die Kosten für die länderspezifischen Brückenabschnitte, Passerelle Lustenau und die die Rampe Au, tragen die Gemeinden selbst. In Au wird die Bürgerschaft zum gegebenen Zeitpunkt über den Baukredit befinden müssen.

Mitfinanzierung durch Land, Kanton und Bund

Wichtigste Fördergeber für das 10-Millionen-Franken-Projekt sind das Land Vorarlberg, der Kanton St. Gallen und der Schweizer Bund. «Im Juni letzten Jahres hat der schweizerische Bund der Agglomeration Rheintal 40 Millionen Franken für verkehrsverbessernde Infrastrukturprojekte in Aussicht gestellt. Das ist Geld, das auf beiden Seiten des Rheins ankommt. Auch unser gemeinsames Leuchtturmprojekt soll davon profitieren», freuen sich Kurt Fischer und Christian Sepin.

Die Agglomeration Rheintal – der Zusammenschluss des Kantons St. Gallen, des Landes Vorarlberg und 23 Rheingemeinden - hat beim Schweizer Bund ein Paket aus über 20 Maßnahmen zur Mitfinanzierung von Infrastrukturprojekten eingereicht, die den Veloverkehr und den öffentlichen Verkehr verbessern – auch über die Grenzen hinweg. Der schweizerische Bund will diese nun unterstützen, auch die Rad- und Fußgängerbrücke zwischen Lustenau und Au soll durch die Förderungen mitfinanziert werden.

gk/rheintal24/gmh/uh