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12.04.2024

Bauern können vorerst aufatmen: Digiflux-Einführung verschoben

Kantonsrat und Bauernpräsident Peter Nüesch
Kantonsrat und Bauernpräsident Peter Nüesch Bild: Ulrike Huber
Schweizer Landwirtschaftsbetriebe müssen zukünftig dem Bund sämtliche Bezüge von Kraftfutter, Mineral-, Hof- und Recyclingdüngern sowie von Pflanzenschutzmitteln melden. Die praktische Umsetzung dieser Meldepflicht soll über die Online-Plattform «Digiflux» erfolgen, deren Einführung jetzt um ein Jahr verschoben wurde.

«Brrr-Stop» statt «Hühott». Das Bundesamt für Landwirtschaft muss die Notbremse ziehen. Und beschliesst selbst einen neuen Fahrplqan. So ist auf der Website von Digiflux zu lesen: «Die Einführung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel wird um ein Jahr verschoben».

Mitteilungspflicht für Pflanzenschutz

Was ist Digiflux überhaupt? Über Digiflux soll dereinst die Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Düngemittel umgesetzt werden, die das Parlament im Rahmen der Absenkpfade beschlossen hat. Für die Umsetzung dieses Auftrags aus der Politik finde ein intensiver Austausch mit den verschiedenen Akteuren statt, versichert das BLW.

Jene, die Digiflux in Zukunft werden anwenden müssen, also die Bauern, seien also einbezogen. «In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass eine gewisse Unzufriedenheit entstanden ist», stellen die Verantwortlichen beim BLW fest. Dabei hätten Bedenken hinsichtlich Komplexität sowie Unstimmigkeiten über den ehrgeizigen Zeitplan für die Umsetzung im Mittelpunkt gestanden. «Diese Anliegen nimmt das BLW sehr ernst», so die Mitteilung.

Zeitaufwändige Verwaltungsaufgabe

Digiflux bedeutet für den einzelnen Bauern eine weitere zeitaufwändige Verwaltungsaufgabe. Sowie unter Umständen die Anschaffung neuer kostspieliger IT-Geräte. Dazu kommt die Einarbeitung in das äusserst komplexe Digiflux-Programm.

Jetzt reagiert das Bundesamt auf die Kritik, und kommt der Branche in mehreren Punkten entgegen. So gilt die Mitteilungspflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen neu erst ab 2026. Und jene für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ab 2027. Dazu soll es bei den Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln eine «mehrjährige» Übergangszeit mit einer «sehr vereinfachten» Mitteilungspflicht geben.

Vernichtendes Fazit

«Unnötig, aufwändig und kompliziert»: So lautet das vernichtende Fazit des Schweizer Bauernverbands (SBV) zur derzeitigen Ausgestaltung von Digiflux, dem sich auch der Rheintaler Kantonsrat Peter Nüesch in seiner Eigenschaft als Präsident des St.Galler Bauernverbandes anschliesst.

In einer Mitteilung fordert der SBV einen «Marschhalt» bei Digiflux und eine «massive Vereinfachung» der Mitteilungspflicht. Den Forderungen nach einer Übergangsfrist, einem späteren Inkraftreten und der Thematisierung des Datenschutzes ist das Bundesamt für Landwirtschaft bereits nachgekommen oder hat dies geplant. «Erste Anliegen wurden vom BLW bereits aufgenommen», stellt auch der SBV fest.

rheintal24/gmh/uh