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Rüthi
07.04.2024

Steuersenkungen in Rüthi

Gemeindepräsidentin Irene Schocher
Gemeindepräsidentin Irene Schocher Bild: zVg
Anlässlich der Bürgerversammlung in Rüthi wurde über Antrag des Gemeinderats der Steuerfuss um sechs Prozent auf 109 Prozent gesenkt. Und über Antrag von Markus Straub (SVP) die Grundsteuer auf 0,4 Promille halbiert.

141 Stimmberechtigte besuchten die Bürgerversammlung in Rüthi. In der der Gemeinderat eine Senkung des Steuerfusses um sechs Prozent beantragte, welcher auch zugestimmt wurde. Nicht vom Gemeinderat sondern vom früheren Kantonsratspräsidenten Markus Straub kam der Antrag, auch den Grundsteuersatz zu kürzen. Und zwar von 0,8 auf 0,4 Promille.

Senkung des Grundsteuersatzes

Obwohl Gemeindepräsidentin Irene Schocher dafür plädierte, die Grundsteuer unverändert zu lassen, da dies die einzige Gemeindesteuer sei, die auch juristische Personen zahlen, wurde von den Stimmbürgern auch der Senkung des Grundsteuersatzes zugestimmt. Was bedeutet, dass der ursprünglich für 2024 budgetierte Ausgabenüberschuss von 633´740 Franken um etwa 250´000 Franken erhöht werden musste. Dennoch wurde das Budget von der Versammlung angenommen.

Der Gemeinderat hat nach der Ablehnung eines Schulneubaus im Gebiet Buechenmaad im letzten November durch die Bürgerschaft eine neue Schulstrategie erarbeitet. Diese zielt jetzt prioritär auf eine Sanierung des Schulhauses Dorf, das derzeit die Tagesstruktur beherbergt. Künftig wolle man sich mit den Schulhäusern Bündt und Neudorf auf zwei Standorte konzentrieren, wie Irene Schocher ausführte.

Noch nicht ganz vom Tisch

Doch vor der Ausführung dieser Vorhaben steht zunächst einmal eine Planung. Deren Ergebnis der Gemeinderat zusammen mit dem Budget 2025 in der nächsten Bürgerversammlung vorstellen will. Wobei das Gebiet Buechenmaad offensichtlich noch nicht ganz vom Tisch ist, denn das Projekt bleibt vorerst im Teilzonenplan erhalten. Denn es ist möglich, dass das Schulhaus Neudorf aus Gründen der Denkmalpflege nicht bedarfsgerecht und nicht einem modernen Schulbau entsprechend umgebaut oder erweitert werden darf.

rheintal24/gmh/uh
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