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Kommentar
Region Rheintal
23.01.2024
23.01.2024 13:53 Uhr

Weshalb keine Neuausschreibung?

Durch die Versicherungspool-Lösung ersparen sich die Gemeinden viel Geld
Durch die Versicherungspool-Lösung ersparen sich die Gemeinden viel Geld Bild: pixabay.com
Beim neuorganisierten Verein Rheintaler Versicherungspool, in dem unter anderem alle Rheintaler Gemeinden vertreten sind, soll weiterhin der bisherige Versicherungsmakler beschäftigt werden. Obwohl eine Neuausschreibung notwendig wäre, meint rheintal24-Verleger Natal Schnetzer in einem Kommentar.

Seit Wochen geistert die Causa Versicherungspool durch die Medien und über die Stammtische des Rheintals. Die Frage aller Fragen bei den durch den Widnauer Versicherungsexperten Alex Pfister ans Licht der Öffentlichkeit gebrachten Vorgänge: Haben die Gemeinden durch die Nichtrückforderung von Courtagen, die der den Versicherungspool betreuende Makler A+R Arbenz RVT als Honorar eingenommen hat, auf viel Geld verzichtet? Rheintal24 hat darüber berichtet

Diese Frage scheint zumindest an der Oberfläche durch die entsprechende Antwort von Versicherungspool-Präsident Bruno Seelos beantwortet. Das Departement für Inneres, das von Alex Pfister mit dieser Causa befasst war, habe festgehalten, dass kein solcher Rückforderungsanspruch bestehe. Und man sehe keinen Grund, die Fachkompetenz der Aufsichtsbehörde in Frage zu stellen.

Erstvergabe mit gewaltigem Mangel versehen

Aber warum wird auch im neu geschaffenen Verein Versicherungspool Rheintal nach wie vor derselbe Makler beschäftigt? Ohne Neuausschreibung dieser Funktion? War doch bereits die Erstvergabe dieses Auftrags durch die Gemeinde Widnau an die damalige RVT Treuhand mit einem gewaltigen Mangel versehen: ein Verwaltungsrat der RVT stimmte als Widnauer Gemeinderat für die Vergabe des Auftrags an sein eigenes Unternehmen mit.

Zudem ist die Ausschreibung dieses Auftrags durch den Versicherungspoolverein, der künftig als juristische Person offiziell die Versicherungen für die Gemeinden abschliesst, zwingend notwendig. Was sich aus den Beschaffungsvorschriften nach VöB ergibt, wo der Schwellenwert für eine öffentliche Ausschreibung bei 150´000 Franken Honorar liegt. Was in der Gesamtsumme der vom Broker eingestrichenen Courtagen locker bereits jährlich übertroffen wird.

Ohne Ausschreibung?

Der neu gegründete Verein will aber ohne Ausschreibung am bisherigen Makler A+R Arbenz RVT festhalten und keine Ausschreibung durchführen. Die Begründung? Die für die einzelnen Gemeinden und Institutionen anfallenden Courtagen würden den Schwellenwert bei weitem nicht übersteigen. Wobei – ob absichtlich oder unabsichtlich, sei dahingestellt – übersehen wird, dass es jetzt eben nicht mehr die Gemeinden selbst sind, die die Versicherungen abschliessen, sondern der Verein Versicherungspool Rheintal als juristische Person. Und bei solchem der Gegenwert der vom Broker einzunehmenden Courtagen klar den für eine Ausschreibung notwendigen Schwellenwert übersteigt.

Also, warum geht man dann nicht diesen sauberen Weg? Und bringt damit die Kritiker zum Verstummen?

Natal Schnetzer, Verleger von rheintal24.ch

rheintal24/Natal Schnetzer