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Kanton
09.01.2024

Jetzt individuelle Prämienverbilligung beantragen

Bis zum 31. März kann die individuelle Prämienverbilligung beantragt werden
Bis zum 31. März kann die individuelle Prämienverbilligung beantragt werden Bild: neo 1
Die SVA St.Gallen hat über den Jahreswechsel rund 46‘000 Einladungsschreiben an Haushalte verschickt, die voraussichtlich Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV) haben. Damit erhöht sich die Zahl der Angeschriebenen gegenüber dem Vorjahr um knapp 3900.

Die Krankenkassenbeiträge sind dieses Jahr wieder erhöht worden. Gut, dass es da für weniger gut gestellte Prämienzahler die Möglichkeit gibt, im Rahmen der individuellen Prämienverbilligung eine finanzielle Beihilfe durch den Kanton zu erhalten.

Die voraussichtlich anspruchsberechtigen Personen werden jeweils von der SVA St.Gallen direkt angeschrieben. Sie erhalten mit dem Schreiben die notwendigen Login-Daten, um direkt auf ein vorausgefülltes Anmeldeformular zu gelangen.

Diese Vereinfachung für die Anmeldung hat sich bewährt.

Anmeldung bis 31. März möglich

Für alle, die keine Post von der SVA St.Gallen erhalten haben, steht auf der Webseite (www.svasg.ch/ipv) ein Online-Formular zur Verfügung, das eine einfache Anmeldemöglichkeit bietet. Ebenfalls auf der Webseite finden sich ein Online-Rechner, um den mutmasslichen Anspruch zu prüfen und Erklärvideos.

Wichtig ist, dass die Anmeldungen bis am 31. März 2024 eingereicht werden müssen.

pd SVA
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