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Thal
23.12.2023

Robert Raths mit Berufung gegen Verleumdungsurteil

Robert Raths zieht gegen das gegen ihn verhängte Verleumdungsurteil vor die nächste Instanz
Robert Raths zieht gegen das gegen ihn verhängte Verleumdungsurteil vor die nächste Instanz Bild: fdp.sg
Der ehemalige Thaler Gemeinde- und aktuelle Rorschacher Stadtpräsident Robert Raths geht gegen eine Geldstrafe wegen Verleumdung in die Berufung.

Die Vorgeschichte ist bekannt. Anlässlich einer öffentlichen Informationsversammlung behauptete Raths gegenüber einem der anwesenden 46 Jahre alten Bürger, er habe bei ihm Hausverbot. Was nicht stimmte. So sprach das Kreisgericht Rorschach in einem vieldiskutierten Urteil den Politiker Anfang Dezember schuldig und verhängte neben einer bedingten Geldstrafe auch eine Entschädigung in Höhe von 4´000 Franken.

Nächste Instanz

Was von Robert Raths nicht akzeptiert und in die nächste Instanz weitergezogen wird. Der Hintergrund des Streits liegt nach Informationen des «Blick» in der Tatsache, dass der Sohn der Lebensgefährtin des 46-Jährigen fremdplatziert worden sei, wofür die Gemeinden im Kanton St.Gallen auch mehr als die empfohlenen 25 Franken pro Tag von den Eltern verlangen dürften. Der Mann hatte Raths mehrmals bereits gedrängt, in dieser Angelegenheit bessere Bedingungen für seine Lebensgefährtin, die mit finanziellen und psychischen Problemen zu kämpfen habe, zu schaffen.

rheintal24/gmh/uh
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