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Marbach
25.11.2023

Marbach auf dem Weg zur Einheitsgemeinde?

Im Rathaus Marbach wurde eine Inkorporationsvereinbarung vorbereitet
Im Rathaus Marbach wurde eine Inkorporationsvereinbarung vorbereitet Bild: Ulrike Huber
Schulrat und Gemeinderat in Marbach kommen nach eingehender Prüfung und Beratung zu dem Ergebnis, dass die positiven Aspekte einer Einheitsgemeinde überwiegen würden. Im März 2024 soll darüber abgestimmt werden.

Im November 2018 wurde über eine mögliche Vereinigung von Marbach mit Rebstein abgestimmt. Seither sind immer wieder Anregungen aus der Bevölkerung  an Gemeinde- und Schulrat zur Bildung einer Einheitsgemeinde erfolgt. So in einer Mitteilung der Gemeindeverwaltung.

Bildung einer Einheitsgemeinde geprüft

Im Herbst 2022 war deshalb beschlossen worden, die Bildung einer Einheitsgemeinde, das heisst eine Inkorporation der Primarschule Marbach in die Politische Gemeinde Marbach, gemeinsam zu prüfen und die Auswirkungen einer allfälligen Inkorporation zu evaluieren. Für die externe Prozessbegleitung wurde boostpublic GmbH, St. Gallen, beauftragt.

Es wurde von der Arbeitsgruppe Einheitsgemeinde in Absprache mit allen Behördenmitgliedern der Politischen Gemeinde sowie der Schulgemeinde ein Behörden- und Schulführungsmodell entwickelt, welches sich an den spezifischen Gegebenheiten in Marbach orientiert.

Politische Verantwortung

So soll der Gemeinderat die politische Verantwortung für die Schule tragen.  Der Schulratspräsident wird in sein Amt gewählt, ist Mitglied des Gemeinderates und führt den Vorsitz in einer Schulkommission, die die Schule strategisch und konzeptionell führen soll. Diese beantragt beim Gemeinderat das Budget.

Die aus zwei bis vier vom Gemeinderat eingesetzten Mitgliedern bestehende Schulkommission soll auch oberste Rechtsmittelinstanz der Gemeinde in Schulsachen sein. Schulleitung, eine Vertretung der Lehrpersonen sowie der Schulverwalter werden beratend mitwirken.

Operative Führung

Für die operative Führung des Schulbetriebs soll die Schulleitung verantwortlich sein. Sie ist den Lehrpersonen sowie den Mitarbeitenden der Spielgruppe und des Schülerhorts direkt vorgesetzt. Die Schulverwaltung selbst soll Teil der Gemeindeverwaltung sein und wird durch die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten geführt. Die Führung kann delegiert werden.

So werde eine Einheitsgemeinde eine Vereinfachung in den organisatorischen Strukturen mit sich bringen und könnten finanzielle Ressourcen optimal genutzt werde. Da die Schule einen sehr wichtigen Bestandteil einer Gemeinde bilde, sei es wichtig, dass die Schule Teil der Gesamtpolitik der Gemeinde werde, um Synergien zu nutzen, so beispielsweise im Bereich der Liegenschaften, Finanzverwaltung oder Informatik. Die Schule könne sich somit auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Der Schulrat beantragt daher, den Schulbürgerinnen und Schulbürgern die Gemeinde Marbach ab 1. Januar 2025 als Einheitsgemeinde zu organisieren.

 

Der Zeitplan für die Abstimmung über eine Einheitsgemeinde:

  • Anfang 2024 Übersendung der Inkorporationsvereinbarung samt Gutachten und Antrag an alle Marbacher Haushalte.
  • Mittwoch, 17. Januar, 19 Uhr, MZH Amtacker, Informationsveranstaltung
  • Sonntag, 3. März 2024, Urnenabstimmung

gk/rheintal24/gmh/uh
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