Das St. Gallische Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung regelt die Verteilung von jährlich gesamthaft 5 Mio. Franken zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern. Hierfür hat der Kanton St. Gallen den Gemeinden auf Gesuch die budgetierten Gelder ausbezahlt und sie beauftragt die Beiträge an die anspruchsberechtigten Familien weiterzugeben.
Wofür werden die Gelder ausgerichtet?
Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Betreuung von Kindern bis zwölf Jahre in institutionellem Rahmen gewährt. Dazu zählen Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (beispielsweise Tagesbetreuung Schule Altstätten Lüchingen) und Tagesfamilien. Die punktuelle Betreuung von Kindern in Spielgruppen, bei Grosseltern, Nannys, Babysitting, Familienberatung oder die dauerhafte Betreuung in Pflegefamilien fallen nicht darunter.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Familien mit einem steuerbaren Einkommen bis CHF 100'000 können ihr Gesuch für einen Förderbeitrag bis Ende Oktober stellen: Sozialamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten. Dazu ist das ausgefüllte und unterschriebene Formular samt der letzten definitiven Steuerveranlagungsberechnung und Rechnungskopien, beziehungsweise einer Zusammenstellung der Betreuungskosten für den Zeitraum von Oktober 2022 bis September 2023 einzureichen. Das Gesuchformular kann beim Sozialamt Altstätten und bei den Betreuungsinstitutionen bezogen werden.
Das Sozialamt Altstätten informiert die gesuchstellenden Familien bis Ende November 2023 schriftlich über die Auszahlungen. Auch helfen die Verantwortlichen bei Fragen und Unklarheiten unter der Telefonnummer 071 757 77 41 oder per Mail sozialamt@altstätten.ch.
Bei Gesuchen mit keinen oder unvollständigen Angaben zur Beitragsberechnung entfällt der Anspruch. Über die Beiträge besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch.