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Wirtschaft
23.09.2023

Grenzgänger erhalten wieder Kinderbetreuungsgeld

Die Familien der österreichischen Grenzgänger erhalten wieder das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt
Die Familien der österreichischen Grenzgänger erhalten wieder das Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt Bild: sg.ch
Von Vorarlberg angestossen wird nun eine bundesgesetzliche Novelle wieder die Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld an Familien von GrenzgängerInnen mit Wohnsitz in Österreich ermöglichen.

Es war ein harter finanzieller Schlag für viele in der Schweiz tätige österreichische Grenzgänger. Der Oberste Gerichtshof in Wien hat kürzlich entschieden, dass Vorarlberger, die täglich über die Grenze in die Schweiz oder nach Liechtenstein zur Arbeit pendeln, in bestimmten Fällen kein Kinderbetreuungsgeld mehr gewährt werden darf. Mit einer Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wurde diese Bestimmung nun repariert, damit eine Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld in bestimmten Fallkonstellationen wieder möglich wird.

Kinderbetreuungsgeld wieder ausbezahlt

Konkret betroffen sind Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei denen beide Elternteile in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt sind oder wenn ein Elternteil in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt ist und der andere in Österreich nicht erwerbstätig ist. In all diesen Fällen wird das Kinderbetreuungsgeld wieder ausbezahlt. Ausgenommen sind Familien mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner sieht in der Novelle mehrere Vorarlberger Anliegen sinnvoll verwirklicht: «Wir haben uns intensiv für diese Änderung eingesetzt. Mit der Novelle ist nun sichergestellt, dass Vorarlberger Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Vorarlberg leben, künftig wieder das Kinderbetreuungsgeld erhalten. Auch der Krankenversicherungsschutz kann nicht mehr wegfallen. Damit schaffen wir nicht nur Rechtssicherheit, sondern erreichen auch eine wichtige Verbesserung der Familienleistungen für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Land.»

Rückwirkend ab 01.02.2023

Beschlossen wurde die Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes diese Woche im österreichischen Nationalrat. Die Bestimmung bezüglich Grenzgänger-Familien wird damit rückwirkend mit 1. Februar 2023 in Kraft treten. Das heisst: Rückwirkend zu diesem Zeitpunkt wird für die betroffenen Familien, die auch alle übrigen Voraussetzungen erfüllen, Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

rheintal24/gmh/uh
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