Es war ein harter finanzieller Schlag für viele in der Schweiz tätige österreichische Grenzgänger. Der Oberste Gerichtshof in Wien hat kürzlich entschieden, dass Vorarlberger, die täglich über die Grenze in die Schweiz oder nach Liechtenstein zur Arbeit pendeln, in bestimmten Fällen kein Kinderbetreuungsgeld mehr gewährt werden darf. Mit einer Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wurde diese Bestimmung nun repariert, damit eine Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld in bestimmten Fallkonstellationen wieder möglich wird.
Kinderbetreuungsgeld wieder ausbezahlt
Konkret betroffen sind Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei denen beide Elternteile in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt sind oder wenn ein Elternteil in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt ist und der andere in Österreich nicht erwerbstätig ist. In all diesen Fällen wird das Kinderbetreuungsgeld wieder ausbezahlt. Ausgenommen sind Familien mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein.