Der AGV Rheintal hat im Juli 2020 seine Mitglieder und zahlreiche Gäste für den 3. September 2020 zur Hauptversammlung mit vorgängiger Besichtigung der neuen Produktionshallen zur Stadler Rheintal AG in St. Margrethen eingeladen. Angesichts der damals tiefen Coronavirus-Fallzahlen hegte der Vorstand die berechtigte Hoffnung, die diesjährige Hauptversammlung mit physischer Teilnahme der Mitglieder und Gäste durchführen zu können. Leider geht die aktuelle Entwicklung in eine andere Richtung. Die Zahl der Covid-19-Ansteckungen steigt wieder drastisch an, was erhöhte Anforderungen an den Schutz der Bevölkerung stellt. Bei strikter Einhaltung des nötigen Schutzkonzepts wäre die Durchführung der Hauptversammlung als gesellschaftlicher Anlass mit über 200 Teilnehmern nur erschwert und mit erheblichen Einschränkungen möglich. Zudem besteht im Fall von positiven Testungen ein nicht ausschliessbares Risiko, dass sich die Versammlungsteilnehmer in Quarantäne begeben müssten.
Gesundheitliche Aspekte vorangestellt
Bei dieser Sachlage hat der Vorstand an seiner Sitzung vom 20. August 2020 beschlossen, die gesundheitlichen Aspekte voranzustellen und die Hauptversammlung vom 3. September 2020 gestützt auf Art. 27 der COVID-19-Verordnung 3 ohne Teilnahme der Mitglieder und Gäste mit schriftlicher Abstimmung über die traktandierten Geschäfte durchzuführen. Der Vorstand erklärt sein grosses Bedauern darüber, dass die HV 2020 nicht wie geplant mit den Mitgliedern und Gästen bei unserem Neumitglied stattfinden kann, sind doch bereits grosse Vorbereitungsarbeiten auch seitens der Gastgeberin Stadler Rheintal AG geleistet worden.
Besichtigung der Stadler Rheintal AG wird nachgeholt
Die Besichtigung der neuen Produktionsräume bei unserem Neumitglied Stadler Rheintal AG in St. Margrethen wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der AGV Rheintal bedankt sich an dieser Stelle bei der Gastgeberin für die gezeigte grosse Flexibilität.