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Kanton
21.09.2023

Patrick Dürr: «Stillschweigende Steuererhöhung zu Lasten der Grundeigentümer?»

Kantonsrat Patrick Dürr (Die Mitte) ortet eine versteckte Steuererhöhung für Grundeigentümer
Kantonsrat Patrick Dürr (Die Mitte) ortet eine versteckte Steuererhöhung für Grundeigentümer Bild: cvp.ch
Mit einer Interpellation im Rahmen der dieswöchigen Sitzungsperiode des Kantonsrat ersuchte der Widnauer Kantonsrat Patrick Dürr die Regierung um Aufklärung, ob aus dem XVI. Nachtrag zum SteuerGesetz eine Steuererhöhung resultierte.

Im Zuge der dieswöchigen Session des Kantonsrates hat der Widnauer Kantonsrat Patrick Dürr (Die Mitte) mit zwei Parteikollegen eine Interpellation an die Kantonsregierung gerichtet. Auslöser ist ein Nachtrag zum Steuergesetz, mit welchem der Haltedauerrabatt bei Grundstücken reduziert wurde, was eine massive Steuererhöhung zur Folge haben. Dürr hat seinen Vorstoss wie folgt begründet:

Im Rahmen des XVI. Nachtrages zum Steuergesetz wurde im Sinne einer Vereinfachung bei der Steuererhebung bei Grundstücksverkäufen mit langer Haltedauer festlegt, dass jeweils auf den Verkehrswert des zu veräussernden Grundstückes vor 20 Jahren abgestellt werden kann. Diese Regelung hat sich auch in anderen Kantonen bewährt. Die Regierung führte im Kantonsrat bei der Diskussion über die Vorlage aus, dass die Revision keine Auswirkungen auf die Steuereinnahmen habe.

Haltedauerrabatt reduziert

Geändert wurden aber auch Art. 141 Abs. 2 Bst. b StG: Zwar kann mit der Revision neu der amtliche Verkehrswert vor 20 Jahren geltend gemacht werden (Änderung betrifft Art. 139 Abs. 3 StG), zugleich wurde jedoch auch der Haltedauerrabatt von maximal 30 Prozent auf maximal 20 Prozent reduziert (Änderung betrifft Art. 141 Abs. 4 StG; Ermässigung pro Jahr neu nur noch 1 statt 1,5 Prozent). Zudem wird bei Anwendung des Verkehrswerts vor 20 Jahren auf eine Eigentumsdauer von 20 Jahren abgestellt, was i.S.v. Art. 141 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 StG bedeutet, dass nur für fünf Jahre der Haltedauerrabatt geltend gemacht werden kann (das entspricht gerade mal 5 Prozent Haltedauerrabatt).

Diese Regelung führt faktisch dazu, dass seit Inkrafttreten des Nachtrags am 1. Januar 2021 als Folge des reduzierten Haltedauerrabattes bei gleichen Verhältnissen eine massive Steuererhöhung folgt, was nicht die Absicht der Revision war.

Fragen an die Regierung

Hierzu sind von Patrick Dürr folgende Fragen an die Regierung ergangen:

1. Teilt die Regierung die Meinung, dass als Folge des XVI. Nachtrages zum StG eine Steuererhöhung resultierte?
2. Ist die Regierung bereit, wiederum einen höheren Haltedauerrabatt zuzulassen resp. auf eine längere Eigentumsdauer abzustellen?
3. Ist die Regierung bereit, die im Zuge des XVI. Nachtrages abgeschaffte Praxis des sog. Neuwertvergleichs (StB 137 Nr. 2) wiederum zuzulassen?

sk/rheintal24/gmh/uh