Im Zuge der dieswöchigen Session des Kantonsrates hat der Widnauer Kantonsrat Patrick Dürr (Die Mitte) mit zwei Parteikollegen eine Interpellation an die Kantonsregierung gerichtet. Auslöser ist ein Nachtrag zum Steuergesetz, mit welchem der Haltedauerrabatt bei Grundstücken reduziert wurde, was eine massive Steuererhöhung zur Folge haben. Dürr hat seinen Vorstoss wie folgt begründet:
Im Rahmen des XVI. Nachtrages zum Steuergesetz wurde im Sinne einer Vereinfachung bei der Steuererhebung bei Grundstücksverkäufen mit langer Haltedauer festlegt, dass jeweils auf den Verkehrswert des zu veräussernden Grundstückes vor 20 Jahren abgestellt werden kann. Diese Regelung hat sich auch in anderen Kantonen bewährt. Die Regierung führte im Kantonsrat bei der Diskussion über die Vorlage aus, dass die Revision keine Auswirkungen auf die Steuereinnahmen habe.
Haltedauerrabatt reduziert
Geändert wurden aber auch Art. 141 Abs. 2 Bst. b StG: Zwar kann mit der Revision neu der amtliche Verkehrswert vor 20 Jahren geltend gemacht werden (Änderung betrifft Art. 139 Abs. 3 StG), zugleich wurde jedoch auch der Haltedauerrabatt von maximal 30 Prozent auf maximal 20 Prozent reduziert (Änderung betrifft Art. 141 Abs. 4 StG; Ermässigung pro Jahr neu nur noch 1 statt 1,5 Prozent). Zudem wird bei Anwendung des Verkehrswerts vor 20 Jahren auf eine Eigentumsdauer von 20 Jahren abgestellt, was i.S.v. Art. 141 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 StG bedeutet, dass nur für fünf Jahre der Haltedauerrabatt geltend gemacht werden kann (das entspricht gerade mal 5 Prozent Haltedauerrabatt).