Vor einigen Tagen veröffentlichte rheintal24.ch einen Leserbrief der Familie Said und Monika Ramic, in welchem diese den Auer Gemeindepräsidenten Christian Sepin stark kritisierten. Denn seit Jahren tobt ein Streit darüber, ob die von ihnen im Zuge einer Sanierung erfolgte Vergrösserung der Terrasse ihres Einfamilienhauses unrechtmässig erfolgte. Die Gemeinde hat keine baurechtliche Bewilligung erteilt, da sowohl der Strassenabstand zu einem an der Grundstücksgrenze entlangführenden Weges, als auch der Grenzabstand nicht eingehalten würden.
«Irrer Terrassenstreit» schlägt hohe Wellen
Durch alle Instanzen hindurch
Der Fall hat bereits die Gerichte beschäftigt. Familie Ramic zog den negativen Entscheid des Gemeinderates durch alle Instanzen bis vor das Bundesgericht. Welches die ganze Rechtssache jetzt mit dem Auftrag ergänzender Erhebungen zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an die Gemeinde zurückverwiesen hat.
Wobei sich die Gemeinde dabei an die im Instanzenweg bereits gefällten Verdikte von Baudepartement und Verwaltungsgericht wird halten müssen. Und in diesen Entscheiden wurde jeweils klar bestätigt, dass Grenz- und Strassenabstand durch den Terrassenbau in einem nicht bewilligungsfähigen Ausmass verletzt würden. Die Folge davon: die Terrasse samt Pavillon müsste auf ein bewilligungsfähiges Ausmass zurückgebaut werden. Nachzulesen im veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25.05.2021 in dieser Sache.

Schwere Vorwürfe
Jetzt ist also wieder die Gemeinde am Zug. Und Familie Ramic schiebt die «Schuld» an der bisherigen Nichtbewilligung ihrer Terrasse vor allem einer Person zu. Ramic erhebt deshalb vor allem gegen Gemeindepräsident Christian Sepin schwere Vorwürfe. Dieser sei nicht an einer konstruktiven Lösung interessiert.
«Die Situation belastet uns psychisch. Wir haben nichts getan, wollen nur in Frieden leben», so Said Ramic in einem Interview mit Blick.ch. Die vorherige Besitzerin des Hauses, der Zimmermann, der die Terrasse angefertigt hat und auch der ursprüngliche Architekt des Hauses, ein ehemaliger Gemeinderat, sollen laut Blick.ch gegenüber Ramic bestätigt haben, dass die Terrasse nicht grösser sei.
Keine sachlichen Argumente
Warum sich Sepin so querstellt, kann sich Ramic nicht erklären: «Er hat keine sachlichen Argumente. Ausserdem kann ich von einer Führungsperson erwarten, dass sie ihre Handlungen erklärt.» Dies habe Sepin aber bis heute nicht getan.
Was die aus dem Österreichischen stammende Familie Ramic dabei übersieht: Anders als ennet des Rheins entscheidet im Kanton St.Gallen nicht der Gemeindepräsident oder Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz, sondern der in Au aus sieben Personen bestehende Gemeinderat.
Fakten und Reglemente
So sieht es richtigerweise auch Christian Sepin, wenn er sagt: «In der Schweiz und in Kanton St.Gallen hat der Gemeindepräsident in baurechtlichen Angelegenheiten gar nicht die Macht, einen Handstand zu machen. Da geht es nur um Fakten und Reglemente und bei den Abständen um Meter und Zentimeter. Entscheiden tut der Rat, in dem ich nur eine Stimme habe. Da sind also noch sechs weitere Personen. Und wenn der Rat in seiner Entscheidung das Gesetz nicht korrekt umsetzt, steht den Beschwerdeführern der Weg über die Instanzen zu.»
Zum konkreten Anlass darf sich der Gemeindepräsident nicht äussern, da er das Gebot der Amtsverschwiegenheit beachten muss.
Wie es in dieser «unendlichen Geschichte» weitergeht? Die Gemeinde Au sammelt nochmals alle entscheidungsrelevanten Fakten und Unterlagen und wird dann der Familie Ramic bzw. deren Rechtsvertreter mitteilen, welche Entscheidung sich daraus ergibt. Wenn dieser Schriftwechsel dann beendet ist, wird der Gemeinderat in der Sache neu entscheiden. Wobei er sich aber inhaltlich an die Entscheidungen der bisher schon mit dieser Causa befassten Oberinstanzen wird halten müssen.