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Altstätten
06.05.2023

Willkür bei der Kostentragung bei Feuerwehreinsätzen?

Andreas Broger hat eine einfach Anfrage an die Kantonsregierung gestellt.
Andreas Broger hat eine einfach Anfrage an die Kantonsregierung gestellt. Bild: zVg
Der Altstätter Kantonsrat Andreas Broger will von der Kantonsregierung in einer einfachen Anfrage wissen, wieso es nach Feuerwehreinsätzen zu willkürlichen Regelungen bei der Kostentragung durch die Gebäudeversicherung kommt.

In der vor längerer Zeit eingebrachten einfachen Anfrage «Ist die Kostentragung bei Einsätzen der Feuerwehr klar geregelt? » wurde die Thematik der Drittkosten zu Lasten der Feuerwehr behandelt.

Die Regierung hat diese Einfache Anfrage am. 22. November 2022 beantwortet und u.a. ausgeführt, dass die Gemeinde die Kosten zu tragen hat, welche für die Hilfeleistung in der Brandbekämpfung notwendig sind. Weiters erwähnte sie, dass die Kostenübernahme für Abbrucharbeiten durch die Gebäudeversicherung nicht sinnvoll sei und zu einem falschen Anreiz führen könnte. Die damaligen Antworten der Regierung zeigten eine klare undeinheitliche Handhabung auf.

Keine einheitliche Regulierung

Nun hättem Nachforschungen - ob die kommunizierte Handhabung seitens Gebäudeversicherung St.Gallen umgesetzt wird - aufgezeigt, dass doch keine einheitliche Regulierung seitens Gebäudeversicherung stattfindet, schreibt Andreas Broger.

Die Kosten für die Abbrucharbeiten für die vollständige Bekämpfung vom Brandereignis beim Feuerwehreinsatz vom 21.06.2022 - Industriebrand Rebstein - seien zu Lasten der Feuerwehr gegangen. Das heisst, die Gemeinde Rebstein habe die Kosten dafür vollumfänglich zu tragen gehabt.

Kosten für Hebebühne übernommen

Beim Feuerwehreinsatz vom 18.12.2022 in Niederstetten, benötigte die Feuerwehr für die Löscharbeiten eine Hebebühne, da es nicht möglich war mit dem Rettungsgerät genügend Nahe an das Gebäude zu kommen. Die Kosten für die Hebebühne sei durch die Gebäudeversicherung St.Gallen übernommen worden, führt Andreas Broger weiter aus.

In Henau geriet am 18.01.2023 ein Restaurant in Brand. Da es bereits während dem Einsatz einsturzgefährdet war, musste das Gebäude abgebrochen werden, damit die Löscharbeiten ausgeführt werden konnten. Die Kosten wurden durch die Gebäudeversicherung St.Gallen und Hausratsversicherung gemeinsam getragen. Die Feuerwehr – resp. die Gemeinde – hatte einen vereinbarten kleinen Kostenanteil rund CHF 2'500.00 zu tragen.

Abbruch während der Löscharbeiten

Ein weiteres Beispiel der Kostenübernahme bei einem Brand, die im Gegensatz zur Handhabe beim Industriebrand in Rebstein steht, schildert Andreas Broger. Zur Brandbekämpfung am 13.02.2023 an der St. Gallerstrasse in Gossau, war es nötig, das Gebäude während den Löscharbeiten abzubrechen. Die daraus entstandenen Kosten mussten gemäss Gebäudeversicherung St.Gallen zu 2/3 dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Die Rechnung wurde dann zu 2/3 durch die Gebäudeversicherung dem Versicherungsnehmer vergütet. Der Restanteil von 1/3 wurde als Fahrhabe beurteilt und durch die Hausratversicherung übernommen. Die zuständige Feuerwehr – resp. die Gemeinde - hatte keine Kosten zu tragen.

Diese Beispiele würden aufzeigen , dass die Handhabung vielmehr willkürlich, als einheitlich - gemäss Antwort der Regierung vom 22. November 2022 – gehandhabt werde.

Es darf nicht sein, dass die eine Feuerwehr die Kosten zu tragen hat, die andere Feuerwehr einen Teil davon und eine weitere Feuerwehr gar nichts.

Fragen an die Regierung

Aus diesem Grunde hat Kantonsrat Andreas Broger die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

War der zuständige Pikettmitarbeitende der Gebäudeversicherung bei allenerwähnten Einsätzen vor Ort? Wenn ja, waren unterschiedliche Personen derGebäudeversicherung vor Ort und haben Sie die Kostentragung durch dieGebäudeversicherung genehmigt?

Warum wurde jeder dieser Fälle unterschiedlich gehandhabt und beurteilt?

Werden die Kosten, welche die Feuerwehren/Gemeinden in den erwähnten Fällen selber begleichen mussten, im Nachgang durch die Gebäudeversicherung St.Gallen übernommen?

Man darf gespannt der Beantwortung entgegensehen.

pd/rheintal24/gmh/uh
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