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Kanton
03.05.2023

«Wer in erneuerbare Energie investiert, wird bestraft»

Bild: zVg
Wird auf einem Gebäude eine grössere Fotovoltaikanlage installiert, löst dies eine vorzeitige Neuschätzung und Steuerfolgen aus. In einem Vorstoss kritisieren die Grünen, dass der Kanton St.Gallen damit umweltbewusste Steuerzahler bestraft.

Gemäss dem Gesetz über die Durchführung der Grundstückschätzung erfolgt eine Neuschätzung «nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes».

Bei der Gebäudeversicherungsanstalt St.Gallen muss für Neubauten oder bei baulicher Wertvermehrung von mehr als 30'000 Franken eine Bauzeitversicherung abgeschlossen werden – dies gilt auch für Fotovoltaikanlagen. Diese Bauzeitversicherung löst nach Abschluss der Bauarbeiten eine Neuschätzung aus.

Fotovolatikanlage als Verlustgeschäft

Beim Bau einer Fotovolatikanlage wird die Liegschaft neu geschätzt. Dabei wird der Steuerwert des Grundstücks nicht nur um den Investitionsbetrag der Fotovoltaikanlage erhöht, sondern um den Marktwert angepasst. Aufgrund der gestiegenen Preise für Liegenschaften versteuert der Bauherr einer Fotovoltaikanlage den höheren Marktwert zu einem früheren Zeitpunkt als derjenige, welcher keine Anlage erstellt.

Aufgrunddessen ist für die Grünen des Kantons St.Gallen klar: «Wer in erneuerbare Energie investiert, wird faktisch bestraft.»

Fehlanreiz beseitigen

Ausserdem zeigen neuste Zahlen, dass Fotovoltaikanlagen in vielen Gemeinden ohnehin nicht rentabel seien, da die Elektrizitätswerke zu tiefe Preise für die Einspeisung von Solarstrom bezahlen. Wenn also auch noch eine empfindliche Erhöhung der Vermögenssteuer drohe, würden sich viele Hausbeistzer wohl doppelt überlegen, ob sie auf den Bau einer Fotovoltaikanlage doch lieber verzichten, so die Partei in einer Medienmitteilung.

Aus Sicht der Grünen handle es sich um einen stossenden Fehlanreiz, der umgehend beseitigt werden müsse. Mit einer Einfachen Anfrage im Kantonsrat möchte die Grüne-Fraktion in Erfahrung bringen, ob die Regierung diese Einschätzung teilt und ob sie bereit ist, Massnahmen zu treffen, damit der Bau einer Fotovoltaikanlage nicht mehr zu einer steuerlichen Schlechterstellung führt. Die Antwort der Regierung stehe noch aus.

pd/stgallen24/rheintal24