Am Sonntag um 21.45 Uhr wurde in Rebstein ein 40-jähriger Autofahrer angehalten und sogleich als fahrunfähig eingestuft. Weiter wurde festgestellt, dass er keinen Führerausweis besitzt und Betäubungsmittel im Auto mitführte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte eine Blut- und Urinprobe.
In Montlingen wurde am Montagmorgen um 3.21 Uhr in der Früh auf der Autobahn A13 64-Jähriger angehalten. Er wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte die Entnahme einer Blut- und Urinprobe. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.