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Thal
03.03.2023
03.03.2023 11:06 Uhr

Verzicht auf Perimeter um ein Jahr verschoben

Laut einer Mitteilung der Gemeindekanzlei muss die Vorlage der Motion zum «Bauperimeter Dorfbach» um ein Jahr verschoben werden
Laut einer Mitteilung der Gemeindekanzlei muss die Vorlage der Motion zum «Bauperimeter Dorfbach» um ein Jahr verschoben werden Bild: Ulrike Huber
In Thal wurde bereits letzten Sommer eine Volksmotion eingebracht, welche den Verzicht auf den Einzug des «Bauperimeters Dorfbach» zum Inhalt hatte. Die Behandlung dieser Motion muss jetzt um ein Jahr verschoben werden.

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Thal vom September 2022 orientierte der Rat, dass eine Volksmotion mit einer genügenden Anzahl an Unterschriften eingereicht wurde. Die Motion, welche den Verzicht auf den Einzug des «Bauperimeters Dorfbach» zum Inhalt hat, wurde formell und materiell korrekt beim Gemeinderat eingereicht. Gemäss den Bestimmungen im Gemeindegesetzt muss der Rat die Motion den Stimmberechtigten an der nächst folgenden Bürgerversammlung zur Beschlussfassung unterbreiten – das wäre die Bürgerversammlung vom 27. März 2023.

Bedeutende Position steht nicht fest

Die Problematik liege nun gemäss einer aktuellen Information der Gemeinde darin, dass die Bauabrechnung zwar vorliege, dass aber die «Beiträge Dritter» in Bezug auf eine einzige, jedoch bedeutende Position noch nicht gänzlich feststehen würden.

Im Bereich des Einlenkers Appenzellerstrasse in die Dorfstrasse führt die Strasse bekanntlich über den Dorfbach (Brücke/Durchlass). In diesem Bereich handelt es sich um Boden, der sich im Besitz des Kantons St.Gallen befindet. Der Kanton trägt deshalb einen Teil der Kosten für das Bauwerk im Untergrund. In Bezug auf den effektiven Anteil des Kantons ist ein letzter Regierungsratsbeschluss noch ausstehend.

Antragstellung dieses Jahr nicht möglich

Da es sich um einen Betrag in sechsstelliger Höhe handelt, ist es entscheidend, ob dieser Betrag von den Perimeterpflichtigen getragen werden muss oder nicht. Da der Gemeinderat die effektiven Perimeterkosten aktuell noch nicht beziffern kann, ist eine Antragstellung an der diesjährigen Bürgerversammlung noch nicht möglich.

Der Gemeinderat nahm im Januar 2023 mit den Motionären Kontakt auf und besprach mit ihnen diese Situation. Es wurde übereinstimmend beschlossen, die Motion den Stimmberechtigten erst zur Abstimmung zu unterbreiten, wenn die exakten Zahlen vorliegen. Damit der Klärung der noch pendenten Betragsposition im Jahre 2023 gerechnet werden kann, ist der nächstmögliche Termin für eine Abstimmung über die Motion die Bürgerversammlung 2024.

gk/rheintal24/gmh