In diesem Paket für die Jahre 2024 bis 2028 in Höhe von insgesamt 1.6 Milliarden Franken sind auch Massnahmenbeiträge von 23.6 Mio. Franken für die Agglomeration Rheintal enthalten. Der Bundesrat hat dies an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 beschlossen und dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für den Ausbau notwendiger Verkehrsinfrastrukturen beantragte die Agglomeration Rheintal – der Zusammenschluss des Kantons St. Gallen, des Landes Vorarlberg und 23 Gemeinden auf beiden Seiten des Rheins – beim schweizerischen Bund ein Massnahmenpaket mit 3 Einzelmassnahmen (Investitionskosten über 5 Mio. Franken) und rund 60 Pauschalmassnahmen (Investitionskosten pro Massnahme unter 5 Mio. Franken).
Das Investitionsvolumen beträgt rund 79 Mio. Franken. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, der Agglo Rheintal für den A-Horizont (Umsetzung zwischen 2024 - 2028) Beiträge in der Höhe von 23.6 Mio. Franken zu gewähren. Bei den Infrastrukturmassnahmen der Agglo Rheintal liegt der Fokus auf kurzfristig realisierbaren Massnahmen im Bereich Fuss- und Veloverkehr und bei der Aufwertung der siedlungsorientierten Hauptstrassen (Lebensadern).
Zudem widmet sich das AP4 Rheintal kurzfristigen Massnahmen im öffentlichen Verkehr. Erwähnenswert sind hier insbesondere die neuen rheinquerenden Fuss- und Velobrücken zwischen Au und Lustenau sowie zwischen Widnau und Diepoldsau.
Langfristige Mobilitätslösungen
Längerfristig (B- und C-Horizont) sind nebst weiteren Massnahmen zur Aufwertung der Strassenräume und des Fuss- und Veloverkehrsnetzes grössere Optimierungen im öffentlichen Verkehr, Strassennetzergänzungen mit flankierenden Massnahmen und Verkehrsmanagementmassnahmen vorgesehen. Sie alle leisten ihren Beitrag zur künftigen Entwicklung des Rheintals.
Dazu sieht das Agglomerationsprogramm 4. Generation für den B-Horizont (Umsetzung zwischen 2028 und 2032) Investitionen von knapp 60 Mio. Franken vor. Diese Massnahmen müssen für eine Mitfinanzierung durch den Bund im Rahmen einer nachfolgenden Agglomerationsprogramm-Generation noch weiterentwickelt werden. Die Weiterentwicklung betrifft vor allem ihre Bau- und Finanzreife oder das Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Arbeitsprogramm – Terminplan
Das schweizerische Parlament wird im Herbst 2023 über die vorliegenden Anträge beschliessen. Die Massnahmen des AP4 können ab 2024 bis Ende 2028 umgesetzt werden. Weiterführende Informationen und Unterlagen zum Thema Agglomerationsprogramm finden Sie auf der Webseite des Vereins: www.agglomeration-rheintal.org