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Widnau
08.02.2023

So soll in Zukunft in Widnau gebaut werden können

Bild: zVg
Im Rahmen der Totalrevision der Nutzungsplanung liegen der neue Zonenplan und das neue Baureglement der Politischen Gemeinde Widnau vom 9. Februar bis 10. März im Gemeindehaus öffentlich zur Einsichtnahme auf. Sämtliche Unterlagen stehen auch digital zur Verfügung.

Nach mehr als vierjähriger Planungsarbeit hat der Gemeinderat die Schlussversion des neuen Zonenplans und des neuen Baureglements der Politischen Gemeinde Widnau in die öffentliche Auflage gegeben.

Das neue Baureglement

Nach zwei Mitwirkungsprozessen liegt die finale Fassung des neuen Widnauer Baureglements vor. Es orientiert sich am Musterbaureglement der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) sowie am aktuell rechtskräftigen Baureglement der Gemeinde Widnau.

Im neuen Baureglement werden die in den einzelnen Bauzonen geltenden Baumasse und Bauziffern wie Gesamthöhe, Gebäudehöhe, Grenzabstand, Gebäudelänge, Winkelmass Dachraumregelung, Baumassenziffer und Grünflächenziffer definiert bzw. neu eingeführt. Dies wurde nötig, weil das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (PBG), das die rechtliche Grundlage für die Baureglemente der St.Galler Gemeinden bildet, altbekannte Baumasse wie die Ausnützungsziffer nicht mehr ermöglicht, hingegen neue Nutzungsziffern einführt wie z.B. die Baumassen- und die Grünflächenziffer. Auch werden einige bekannte Regelungen z.B. für Anbauten neu definiert. Die nun im Baureglement festgelegten Baumasse wurden durch die Kerngruppe Ortsplanung mit Testplanungen geprüft.

Die diesbezüglichen Unterlagen finden sich im ausführlichen Planungsbericht, der den ganzen Arbeitsprozess und alle Überlegungen und Berechnungen dokumentiert. Er wird der öffentlichen Auflage beigegeben, zur Information und Kenntnisnahme.

Der neue Zonenplan

Bei der Ortsplanungsrevision geht es nicht um Einzelinteressen, sondern um die Gesamtstrategie für die langfristige Siedlungsentwicklung der Gemeinde Widnau. Dabei ist die Gemeinde keineswegs frei. Vielmehr sind die Vorgaben aus dem Bundesgesetz über die Raumplanung und aus dem neuen Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen einzuhalten und umzusetzen.

Der neue Zonenplan teilt Widnau in Gebiete mit unterschiedlichen Dichten und Nutzungen ein. Ziel war, den Siedlungskörper klarer zu strukturieren. Die vom Kanton geforderte Verdichtung nach innen erfolgt hauptsächlich entlang der linearen Strassenachsen sowie im Zentrum zwischen Bahnhofstrasse und Rheinstrasse.

Dieses Zentrumsgebiet ist grenzüberschreitend und findet östlich und westlich vom Bahnhof Heerbrugg seine Fortsetzung. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gemeinde Au und der Gemeinde Widnau erarbeitet derzeit ein Zukunftsbild zur urbanen Verdichtung und besseren Erschliessung des Bahnhofgebiets. Der neue Widnauer Zonenplan ist mit der Zentrumsplanung der Gemeinde Au für das Bahnhofsgebiet Heerbrugg abgestimmt und anschlussfähig.

Einsicht der Unterlagen digital und vor Ort

Die öffentliche Auflage von Zonenplan und Baureglement dauert bis Freitag, 10. März 2023. Sämtliche Unterlagen können im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, eingesehen werden. Zusätzlich stehen die Unterlagen auf www.widnau.ch/revisionortsplanung oder auf dem WIKI unter www.ortsplanung.widnau.org zur Verfügung.

Gleichzeitig werden der kommunale Richtplan (Richtplankarte und Koordinationsblätter), der Planungsbericht sowie die Beilage zum Baureglement (Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz) öffentlich bekannt gemacht (behördenverbindlich, keine Einsprachemöglichkeit).

Die Inkraftsetzung dieser beiden Planungsinstrumente wird eine langfristige Rechts- und Planungssicherheit gewährleisten, die in den letzten Jahren gefehlt hat. Der Gemeinderat wird nach der Auflagefrist über das weitere Vorgehen informieren.

pd/rheintal24