Die Unterstützung von spezifischen Projekten der Dorfvereine gab immer wieder zu Diskussionen Anlass, weil die diesbezüglichen Rahmenbedingungen, wann und unter welchen Voraussetzungen, Beträge ausbezahlt werden, nicht genau definiert waren.
Ein Ausschuss des Gemeinderates hat diese «Gesetzes-Lücke» nun geschlossen und klare Vorgaben aufgestellt; diese wurden vom Rat im Januar genehmigt.
Mit der Einladung zur Antragstellung erhalten alle Dorfvereine demnächst die neuen, ergänzten Unterlagen.