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Auto/Mobilität
27.11.2022

Winterreifenpflicht in Nachbarländern?

Wer in Österreich, Deutschland oder Italien im Winter unterwegs ist, tut gut daran, Winterreifen zu montieren
Wer in Österreich, Deutschland oder Italien im Winter unterwegs ist, tut gut daran, Winterreifen zu montieren Bild: shutterstock.com
In Europa gibt es keine einheitliche Regelung, was die Winterbereifungspflicht betrifft. Teils ist mit hohen Strafen zu rechnen. Also Autofahrer, aufgepasst, wenn es per Auto in unsere Nachbarländer geht.

Bei uns in der Schweiz besteht ja keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Strassen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht gezogen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.

Österreich

Bei unseren liebsten Nachbarn ennet des Rheins gilt seit Anfang November (bis 15. April) die «situative Winterausrüstungspflicht». Was das heisst? Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während dieses Zeitraumes bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen (kenntlich am M+S Symbol) mit einer Profiltiefe von mindestens 4 mm angebracht sind. Kommt man bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen in eine Verkehrskontrolle, sind heftige Strafen bis zu 5´000 Euro fällig.

Deutschland:

Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht – sonst drohen Strafen ab 60 Euro. Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe. Zudem müssen alle Fahrzeuge an die Witterungsverhältnisse angepasst sein – das bedeutet auch, dass sich in der Scheibenwaschanlage Frostschutzmittel befinden muss.

Italien

Es existieren keine landesweit einheitlichen Regelungen – jede italienische Provinz legt selbst fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt, und auch ob generell oder situativ. Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft. So muss man auf der Brennerautobahn und im Stadtgebiet Bozen, unabhängig von der Witterung, zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Verstösse gegen die Winterreifenpflicht werden in Italien innerorts mit Strafen von bis zu 87 Euro geahndet, ausserorts bis zu 345 Euro.

rheintal24/gmh/uh