Wegen Vergewaltigung und anderer Delikte wurde Anfang der Woche in einem Strafprozess am Landesgericht Feldkirch ein 28-jähriger Mann zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Der abartig veranlagte Täter hatte über das Internet Kontakt zu einem zehnjährigen Mädchen aufgebaut, hatte dieses in eine eigens angemietete Wohnung mitgenommen und dort bei laufender Videokamera schwer missbraucht. Rheintal24 hatte berichtet.
Vorarlberg
29.10.2022
Gequältes und vergewaltigtes Kind: Urteil rechtskräftig

Gegen das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch wird kein Rechtsmittel erhoben
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vol.at
Für 13 Jahre muss ein 28-Jähriger, der ein zehn Jahre altes Kind sadistisch gefesselt, vergewaltigt und gefilmt hatte hinter Gitter. Angeklagter und Staatsanwaltschaft haben auf Rechtsmittel verzichtet.
Zur Tatzeit zurechnungsfähig
Der Täter, der vom Gerichtspsychiater als pädophil, gefährlich, aber zur Tatzeit als zurechnungsfähig eingestuft wurde, wird seine Strafe in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbüssen müssen. Und hat als Teilschmerzensgeld an das Opfer 20´000 Euro Schadenersatz zu bezahlen.
Dieses Urteil wird weder von der Staatsanwaltschaft noch vom geständigen Täter bekämpft und ist daher rechtskräftig. Der Kinderschänder hat damit zunächst die verhängte Freiheitsstrafe abzusitzen. Anschliessend wird Jahr für Jahr darüber entschieden werden, ob er weiterhin in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie bleiben muss oder freigelassen wird.