Das neue System mit dem Namen «Verkehrs-Kontroll-System (VKS)» ist in der Lage, den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen sowie deren Geschwindigkeit zu messen. Das System registriert, wenn ein Verstoss gegen die geltenden Verkehrsregeln vorliegt und zeichnet diese Widerhandlung auf. Die Kantonspolizei St.Gallen bringt die fehlbaren Verkehrsteilnehmenden dann bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige, welche das Strafmass festlegt.
Eine Kopie der Anzeige geht an das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons. Dieses prüft allfällige Massnahmen, wie beispielsweise einen Führerausweisentzug. Verstösse gegen die geltenden Abstandsregeln werden also nicht im Ordnungsbussenverfahren abgehandelt, sondern haben immer eine Anzeige und allfällige Ausweismassnahmen zur Folge.