Das St. Gallische Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung regelt seit 2021 die Verteilung von jährlich gesamthaft 5 Mio. Franken zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern. Im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes hat der Kanton St. Gallen den Gemeinden, welche ein entsprechendes Gesuch eingereicht haben, die im Budget vorgesehenen Gelder zur Verteilung ausbezahlt. Nun liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden, die erhaltenen Gelder an die anspruchsberechtigten Familien auszubezahlen.
Der Prozess zur Prüfung der Anspruchsberechtigung startet mit der Einreichung des Gesuchformulars inklusive der notwendigen Beilagen, welche auf der Website der Stadt Altstätten zum Download bereitstehen.