Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Magazin
30.09.2022

Strafverfahren wegen der aus Bergnot geretteten Schüler zurückverwiesen

Der Strafakt über die Lehrpersonen, die die ihnen anvertrauten Jugendlichen in Gefahr gebracht hatten, liegt jetzt wieder im Strafgericht Feldkirch
Der Strafakt über die Lehrpersonen, die die ihnen anvertrauten Jugendlichen in Gefahr gebracht hatten, liegt jetzt wieder im Strafgericht Feldkirch Bild: vol.at
Der Fall einer 99-köpfigen deutschen Schülergruppe, die Anfang Juni im Kleinwalsertal aus Bergnot gerettet werden musste, liegt nach Rücküberweisung durch die deutschen Behörden nun wieder bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch.

Die Vorgeschichte ist bekannt: Eine aus 99 Zwölf- bis Vierzehnjährigen und acht Begleitpersonen bestehende Gruppe aus einem Gymnasium in Maxdorf in Rheinland-Pfalz war am 7. Juni auf einer nicht beschilderten Tour auf dem schmalen Heuberggrat, der laut Polizei «Schwindelfreiheit, Trittsicherheit sowie Erfahrung im alpinen Gelände erfordert», in Bergnot geraten.

Verharmlosende Bewertung der Wegstrecke

Grundlage für die Auswahl der Tour durch die begleitenden Lehrpersonen war eine äusserst verhamlosende Bewertung der Wegstrecke auf einer Bergsteigerseite im Internet gewesen.

Etwa 70 Personen wurden mit zwei Hubschraubern mittels Taubergung und Evakuierungssets geborgen, die anderen stiegen von der Bergrettung begleitet ab. Der Fall hatte überregional für Schlagzeilen und Unverständnis gesorgt. Die Kosten für den Einsatz der Bergrettung beliefen sich auf über 13.000 Euro, die in der Folge das Land Rheinland-Pfalz übernahm.

Von diesem schmalen Grat mussten die Jugendlichen per Helikopter gerettet werden Bild: br.de

Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hatte in der Sache noch im Juni nach einer Strafanzeige sowie von Amts wegen ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Amt gegen den verantwortlichen Lehrer eingeleitet, so ihr Sprecher und Behördenleiter Oberstaatsanwalt Hubert Ströber zur APA. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch übermittelte ihre Erkenntnisse im Juli an die Pfälzer Kollegen und bat um Übernahme der Strafverfolgung.

Seine Behörde habe dieses Ersuchen jedoch ablehnen müssen. «Die Gemeingefahr ist in Österreich anders und weiter gefasst», erklärte Ströber die unterschiedliche Rechtslage. Weil laut dem vorliegenden Abschlussbericht zudem weder Schüler noch Lehrpersonen verletzt worden seien, habe auch der Tatbestand einer Körperverletzung im Amt nicht gegriffen, so der Behördenleiter. Das Verfahren gegen den Lehrer war daher einzustellen, was mit Ende August auch geschehen sei.

Keine Strafnorm verletzt

«Es wurde hier keine Strafnorm verletzt. Der mitgeteilte Sachverhalt hat uns keine Möglichkeit gegeben, strafrechtlich aktiv zu werden», so Ströber. Es sei nun Sache der österreichischen Behörde, wie sie weiter vorgehe. Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, teilte auf Anfrage mit, dass nun Feldkirch die Ermittlungen weiterführe. Die Dauer sei derzeit nicht absehbar.

Wer in Österreich fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben «einer grösseren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in grossem Ausmass herbeiführt», muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, in schweren Fällen bis zu drei Jahren bzw. sechs Jahren Haft.

Gemeingefährliche Straftaten

In Deutschland zählen zu den gemeingefährlichen Straftaten unter anderem Brandstiftungsdelikte, Eingriffe in den Verkehr oder das Herbeiführen einer Explosion oder Überschwemmung. Ein Sachverhalt wie jener im Kleinwalsertal ist dabei nicht gedeckt.

rheintal24/gmh/uh/apa
Demnächst