Mit dieser Zustimmung kommt nach 25 Jahren Stillstand wieder eine grössere AHV-Reform, die vor dem Parlament und dem Stimmvolk bestanden hat. Der letzte grosse Wurf war 1997 die zehnte AHV-Revision mit der Erhöhung des Frauenrentenalters von 62 auf 64 Jahre. Und nun, im vierten Anlauf, wird das Frauenrentenalter auf 65 Jahre erhöht.
Mit der AHV-Reform sollen die Einnahmen der AHV deren Ausgaben weiterhin decken; einen namhaften Beitrag dazu leisten die Frauen, indem sie künftig ein Jahr länger arbeiten und AHV-Beiträge einzahlen.
Ausgleichsmassnahmen für Frauen
Das Frauenrentenalter wird mit der Reform in Vierteljahresschritten von 64 auf 65 Jahre angehoben. Tritt die Reform 2024 in Kraft, werden 1964 geborene Frauen als erste mit 65 Jahren pensioniert. Das neue Rentenalter gilt auch für die berufliche Vorsorge.
Die Frauen jener neun Jahrgänge, die nach dem Inkrafttreten der AHV-Reform als erste pensioniert werden, erhalten einen finanziellen Ausgleich für die längere Arbeitszeit. Kommen die Neuerungen 2024, sind es die in den Jahren 1961 bis 1969 Geborenen.