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26.09.2022
26.09.2022 11:01 Uhr

Verrechnungssteuerreform ist gescheitert

Das Rennen um die Verrechnungssteuerreform ist gelaufen.
Das Rennen um die Verrechnungssteuerreform ist gelaufen. Bild: KEYSTONE/ANTHONY ANEX
Unternehmen müssen auf Zinserträge auch künftig eine Verrechnungssteuer bezahlen. Die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen bleibt. Die Stimmbürger haben am Sonntag erneut eine Steuerreform verworfen.

Gegen die vom Parlament beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer hatte die SP das Referendum ergriffen. Mit der Unterstützung von Grünen, Gewerkschaften und EVP brachte sie die Vorlage nun zu Fall.

Ziel der Reform

Das Ziel der Reform war es, den Schweizer Fremdkapitalmarkt zu stärken. Bundesrat und Parlament wollten ab 2023 neu herausgegebene Obligationen von der Verrechnungssteuer befreien. Zudem sollten Anteile von ausländischen Geldmarktfonds von der Stempelabgabe befreit werden. Geld, das viele Firmen heute im Ausland emittieren, sollte in die Schweiz fliessen.

Schweizweit stimmten letztlich 48.0 Prozent mit JA und 52 Prozent mit NEIN.

Mit dem Nein bleibt alles beim Alten. Das heisst: Inländische Zinsen auf Obligationen unterliegen weiterhin einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Die Steuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung. Die privaten Anlegerinnen und Anleger sind zumeist zu einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigt.

Die Krux mit den Steuervorlagen

Das Nein zeigt, dass es der Wirtschaft schwerfällt, bei steuerpolitischen Vorlagen die Mehrheit der Bevölkerung zu überzeugen. Oft geht es um technische und komplexe Vorlagen, was meist den den Gegnern in die Hände spielt.

In jüngerer Vergangenheit war neben der Stempelsteuer auch die Unternehmenssteuerreform III an der Urne gescheitert. Die Linke schaffte es auch damals, das fehlende Vertrauen der Bevölkerung in Grosskonzerne auszunutzen, wie Abstimmungsanalysen zeigten.

Im nächsten Jahr wird sich das Volk mit der OECD-Mindeststeuer wieder zu einer Steuervorlage äussern. «Mental ist die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer ein Signal an die Wirtschaft, dass die Schweiz gute Rahmenbedingungen schafft», hatte Finanzminister Ueli Maurer im Abstimmungskampf zur Verrechnungssteuer gesagt. Dieses Signal ist nun ausgeblieben.

sda/rheintal24/stgallen24
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