«Ist die Kostentragung bei Einsätzen der Feuerwehr klar geregelt?»
In der Vergangenheit, vor allem in der näheren Vergangenheit, ist es immer wieder zu Vorfällen gekommen, bei denen die Kostentragung während Einsätzen der Feuerwehr für Abbrucharbeiten und besonderen Mittel für die Eindämmung des Schadens am Objekt nicht klar war.
Die Feuerwehren sind bei jedem Einsatz bestrebt das Schadenausmass einzudämmen. Damit dies bewerkstelligt werden kann, müssen manchmal spezielle Mittel aufgeboten werden. Wenn z.B. bei einem Dachstockbrand PV-Zellen vom Dach entfernt werden müssen, dass sich der Brand nicht weiter ausbreiten kann und dies nicht mit der Autodrehleiter oder Hubrettungsbühne möglich ist, muss oftmals eine Hebebühne eines Dachdeckers dafür verwendet werden.
Gemäss Artikel 19, Sorgfaltspflicht, der Feuerschutzverordnung (FSV), sGS 871.11, haben die Feuerwehren darauf zu achten, dass keine unnötigen Schäden an Gebäuden und anderen Sachen entstehen. Weiters wird in Artikel 20 beschrieben, dass die Feuerwehr den Schadenplatz soweit räumt, als es für die vollständige Löschung des Feuers, sowie für die Beseitigung von weiteren Gefahren erforderlich ist.
Diese Arbeiten werden im Einvernehmen mit den Organen der Ursachenermittlung vorgenommen.
In Artikel 21 ist dann ergänzend erläutert, dass die Gebäudeversicherung der Feuerwehr weitere Räumungs- und Sicherungsarbeiten gegen Entschädigung anordnen kann.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.Sind die Kosten für zusätzliche Einsatzmittel, welche der Schadenminderung dienen durch die örtliche Feuerwehr und somit die jeweiligen Dienstersatzabgaben der jeweiligen Gemeinde zu finanzieren oder sind diese Kosten durch die Gebäudeversicherung entschädigt?
2.Ist es richtig, dass Abbrucharbeiten zur vollständigen Löschung des Brandes oder Beseitigung von weiteren Gefahren bei Gebäuden mit bereits festgestelltem Totalschaden zu Lasten der Feuerwehr, d.h. der Gemeinden gehen? Dies obwohl der Abbruch Bestandteil des Wiederaufbaus ist, welcher bei der Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen versichert ist?
3.Wie ist bei der GVSG der Pikettdienst bei Brandeinsätzen organisiert und welche Aufgaben / Kompetenzen haben die jeweiligen Personen auf dem Brandplatz?
1. September 2021, Broger-Altstätten