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09.09.2022
09.09.2022 19:05 Uhr

St.Galler wegen Sexualdelikten verurteilt

Bild: mik
Der frühere Gemeindeschreiber von Steinach musste sich wegen Sexualdelikten vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten. V. soll im Internet Kontakt zu minderjährigen Mädchen gesucht haben, um mit ihnen seine sexuellen Fantasien auszuleben. Jetzt wurde das Urteil gesprochen: Drei Jahre Haft, die Hälfte davon bedingt.

Das Urteil

Das Kreisgericht St.Gallen hat einen früheren Steinacher Gemeindeschreiber wegen Sexualdelikten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Hälfte davon muss der 55-Jährige absitzen, die andere Hälfte der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.

Gemäss dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, hat sich V. der versuchten Anstiftung zum Menschenhandel, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und der harten Pornografie schuldig gemacht. Für den aufgeschobenen Teil der Freiheitsstrafe gilt eine Probezeit von drei Jahren.

Zusätzlich auferlegte das Gericht dem Stadt-St.Galler eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 110 Franken. Ausserdem wird ihm lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit verboten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.

Die Vorgeschichte

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Pornografie, sexueller Handlungen mit einem Kind und versuchten Menschenhandels. V. soll zwischen 2017 und 2019 mit über 20 minderjährigen Mädchen gechattet haben, wobei er sich als «Sexualtherapeut Dr. Samuel Bürki» ausgab.

V., der in St.Gallen wohnt, soll wiederholt unter 16-jährige Chat-Partnerinnen dazu verleitet haben, an sich selber sexuelle Handlungen vorzunehmen. Er soll auch pornografischer Bilder empfangen und verschickt haben. Zu direkten persönlichen Kontakten mit Opfern kam es nicht.

Am schwersten wiegt der Vorwurf des versuchten Menschenhandels: Laut Anklage nahm der Beschuldigte Kontakt zu einer Organisation auf in der Absicht, ein neunjähriges Mädchen für einige Stunden zu «mieten», um es sexuell auszubeuten. Dies sei «höchst menschenverachtend», betonte der Staatsanwalt.

Mädchen wie Ware bestellt

Der Beschuldigte habe das moldawische Mädchen aus einem Katalog wie eine Ware bestellt und Anzahlungen von über 500 Franken geleistet. Zum geplanten Treffen mit dem Mädchen in einem Hotel bei Innsbruck kam es nicht, weil der Gemeindeschreiber im November 2019 an seinem Arbeitsplatz in Steinach festgenommen wurde.

Das Ganze tue ihm «wahnsinnig leid», sagte V. in der Befragung durch die Gerichtspräsidentin. Er habe einen «Riesenfehler» gemacht. Er könne sich sein damaliges Verhalten nicht erklären. Er habe sich aber nie real mit einem der Mädchen treffen wollen, beteuerte er.

Er habe angenommen, dass sich in den Chats erwachsene Personen als angeblich minderjährige Mädchen ausgegeben hätten. Für ihn seien das alles «Rollenspiele» gewesen. Beim Kontakt mit der Organisation, die minderjährige Mädchen anbot, habe er nur ausprobieren wollen, «wie weit es geht».

Freisprüche gefordert

Der Verteidiger forderte Freisprüche in den Hauptanklagepunkten. Sein Mandant habe sich einzig der Pornografie schuldig gemacht. Er sei dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken zu bestrafen, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Der Verteidiger forderte für V. Entschädigungen von über 40'000 Franken für die Kosten der Verteidigung und wegen ungerechtfertigter Untersuchungshaft von 52 Tagen. Zudem sei sein Mandant durch die Vorverurteilung in den Medien schwer in seiner Persönlichkeit verletzt worden.

Der Staatsanwaltschaft und der Polizei warf der Verteidiger schwere Fehler vor, etwa bei der Auswertung von Mobiltelefondaten mit Hilfe einer israelischen Spionage-Software. So hätten die Behörden dem Angeklagten fälschlicherweise vorgeworfen, er habe sich wiederholt ins WLAN eines Hotels bei Innsbruck eingeloggt.

Verteidiger kritisiert Polizei

Als die Untersuchungsbehörden den Fehler bemerkten, sei der Beschuldigte aus der U-Haft entlassen worden, sagte der Verteidiger. Das Vorgehen der Polizei sei «grob fahrlässig und inkompetent» gewesen. Der Staatsanwalt äusserte sich vor Gericht nicht zu dieser Kritik.

Zusätzlich zur vierjährigen Freiheitsstrafe forderte der Staatsanwalt für den Ex-Gemeindeschreiber eine bedingte Geldstrafe und ein lebenslanges Verbot von Tätigkeiten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen. Mit dem Tätigkeitsverbot zeigte sich V. einverstanden.

Die Verhaftung des ehemaligen Gemeindeschreibers machte im November 2019 schweizweit Schlagzeilen. Der Familienvater sass 52 Tage lang in Untersuchungshaft. Zur Festnahme war es durch Hinweise einer österreichischen Staatsanwaltschaft gekommen.

V. arbeitete jahrelang für den Kanton St.Gallen, wechselte 2011 als Stadtschreiber nach Romanshorn und 2015 als Gemeindeschreiber nach Steinach. Zwischen 2000 und 2004 präsidierte der 54-Jährige die CVP der Stadt St.Gallen.

sda/stgallen24/rheintal24
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