Das Urteil
Das Kreisgericht St.Gallen hat einen früheren Steinacher Gemeindeschreiber wegen Sexualdelikten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Hälfte davon muss der 55-Jährige absitzen, die andere Hälfte der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.
Gemäss dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, hat sich V. der versuchten Anstiftung zum Menschenhandel, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und der harten Pornografie schuldig gemacht. Für den aufgeschobenen Teil der Freiheitsstrafe gilt eine Probezeit von drei Jahren.
Zusätzlich auferlegte das Gericht dem Stadt-St.Galler eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 110 Franken. Ausserdem wird ihm lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit verboten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.