In der Schweiz war es bis 1. Juli 1999 verboten, aus Grundnahrungsmitteln wie Getreide und Kartoffeln Spirituosen herzustellen. Das entsprechende Gesetz stammte aus dem Jahre 1885 und wurde 1930 nochmals verschärft, um die Bevölkerung vor dem grassierenden Alkoholmissbrauch zu schützen.
Wegen der Gatt/WTO Vorgaben im Zuge der Steuerharmonisierung bei Spirituosen wurde dieses Whiskyverbot 1999 aufgehoben. Ohne Verzögerung begann der damalige Geschäftsleiter und Brauingenieur der Sonnenbräu, Arnold Graf, mit der Whiskyherstellung. 2002 braute die Sonnenbräu die erste Swisslander Whiskywürze ein, woraus acht Jahre später der erste Swisslander Whisky resultierte.