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Rüthi
18.07.2022

Ortsplanung Rüthi: Bevölkerung soll mitgestalten

Bild: Ulrike Huber
Der Gemeinderat Rüthi hat ihre Richt- und Nutzungsplanung der Gemeinde überarbeitet. Die revidierten Entwürfe werden der Bevölkerung von Rüthi vom 22. August bis am 30. September 2022 zur Mitwirkung unterbreitet.

Mit dem kommunalen Richtplan stimmt die Gemeinde insbesondere die Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung aufeinander ab. Der Schwerpunkt der Ortsplanung liegt auf der Förderung der Innenentwicklung und der Sicherung der Bebauung der bestehenden Bauzonen und der haushälterischen Bodennutzung.

Diese Arbeiten sind die Folge der Änderung der Raumplanungsgesetzgebung des Bundes, der die Schweizer Stimmberechtigten im 2013 mit grosser Mehrheit zustimmten. Gleichzeitig sind die neuen Vorgaben des revidierten, kantonalen Planungs- und Baugesetzes umzusetzen. Die Richtplanung dient als Basis für den Zonenplan, das Baureglement sowie die Schutzverordnung.

Die kommunale Richtplanung ist wie der Zonenplan, das Baureglement oder die Schutzverordnung ein Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung der Gemeinde Rüthi. Im Unterschied zum Zonenplan, zum Baureglement oder zur Schutzverordnung ist die Richtplanung für die Grundeigentümer noch nicht direkt verbindlich. Sie ist aber deren konzeptionelle Grundlage.

Neueinzonungen stark eingeschränkt

Die im 2014 in Kraft getretenen Anpassungen des Raumplanungsgesetzes des Bundes sowie das neue, kantonale Planungs- und Baugesetz bringen dementsprechend Änderungen für die Ortsplanung der Gemeinde Rüthi. Dem Grundsatz «Innenentwicklung vor Aussenentwicklung» muss dahingehend Rechnung getragen werden, dass substanzielle Neueinzonungen erst wieder nach der konsequenten Mobilisierung der inneren Reserven möglich werden. Das bedeutet, dass aufgrund der bestehenden Reserven innerhalb der bestehenden Bauzonen relevante Neueinzonungen bis auf weiteres nicht mehr möglich sein werden. Umso wichtiger ist es, dass die bestehenden Baulücken überbaut und der Bestand verdichtet wird.

Es ist dem Gemeinderat ein Anliegen, dass die Innenentwicklung nicht mit «möglichst viel Dichte» verwechselt wird. Die Richtplanung zeigt auf, wo Entwicklungsreserven genutzt werden sollen, aber auch, welche qualitativen Randbedingungen dabei gelten. Es gilt der Grundsatz, dass nicht nur die bauliche Dichte, sondern auch die qualitative Dichte erhöht werden muss. Besonders wertvolle Strukturen sind zu schützen. Bauten und Anlagen in Quartieren mit einem besonderen Erscheinungsbild oder hoher öffentlicher Präsenz sollen sich in den Bestand einpassen.

Bevölkerung soll mitreden

Der Gemeinderat lädt die Bewohnerinnen und Bewohner dazu ein, zu den vorliegenden Entwürfen Stellung zu nehmen. Ebenfalls wird er mit den Eigentümern von Baulandparzellen in Kontakt treten, mit dem Ziel, diese Parzellen der Bebauung zuzuführen. Hierfür stehen ihm der Abschluss von Verträgen oder das öffentliche Kaufsrecht zu. Letzteres soll aber erst als ultima ratio genutzt werden, um damit eine drohende Blockade der Gemeindeentwicklung abzuwehren.

Anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 18. August 2022 informiert der Gemeinderat über die wesentlichen Änderungen der Planung und die nächsten Planungsschritte. Am 29. August und 12. September 2022 (18.00 – 20.00 Uhr) haben alle Interessierten anlässlich von Kontaktstunden die Möglichkeit zum direkten Gespräch mit Vertretern des Gemeinderates und den Planern. Der Gemeinderat freut sich, wenn möglichst viele Rüthnerinnen und Rüthner die Möglichkeit zur Mitwirkung nutzen.

pd/rheintal24