Zwei Monate waren seit der brutalen Ermordung der Janine G. bereits vergangen. Und immer noch hatten die Anwälte der vermeintlichen und derzeit in Untersuchungshaft einsitzenden Täter, sowie der Familie des Opfers keinen Obduktionsbericht erhalten. Obwohl dieser schon am 20. April von Gerichtsmediziner Walter Rabl fertiggestellt worden war. Tags darauf trudelte das Gutachten in der Feldkircher Staatsanwaltschaft ein.
An Haft- und Rechtschutzrichter weitergeleitet
Doch anstatt es unverzüglich in Kopie den bereits sehnsüchtig darauf wartenden Anwälten zuzustellen, leitete das Sekretariat der Staatsanwaltschaft den Obduktionsbericht an den Haft-und Rechtsschutzrichter im selben Justizgebäude weiter, da der Zweitbeschuldigte einen Enthaftungsantrag gestellt hatte. Dieser musste natürlich geprüft und entschieden werden.