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Vorarlberg
09.05.2022

Mordfall Janine G. – Obduktionsbericht auf Umwegen

Der Obduktionsbericht zum Mordfall Janine G. blieb zwei Wochen beim Haftrichter hängen, bevor er den Anwälten zugestellt wurde
Der Obduktionsbericht zum Mordfall Janine G. blieb zwei Wochen beim Haftrichter hängen, bevor er den Anwälten zugestellt wurde Bild: shutterstock.com
Das Gutachten über die Obduktion der Anfang März in einem Entwässerungsgraben im Lustenauer Ried entdeckten Leiche der Janine G. benötigte mehrere Wochen nach seiner Fertigstellung, um die am Fall beteiligten Anwälte zu erreichen.

Zwei Monate waren seit der brutalen Ermordung der Janine G. bereits vergangen. Und immer noch hatten die Anwälte der vermeintlichen und derzeit in Untersuchungshaft einsitzenden Täter, sowie der Familie des Opfers keinen Obduktionsbericht erhalten. Obwohl dieser schon am 20. April von Gerichtsmediziner Walter Rabl fertiggestellt worden war. Tags darauf trudelte das Gutachten in der Feldkircher Staatsanwaltschaft ein.

An Haft- und Rechtschutzrichter weitergeleitet

Doch anstatt es unverzüglich in Kopie den bereits sehnsüchtig darauf wartenden Anwälten zuzustellen, leitete das Sekretariat der Staatsanwaltschaft den Obduktionsbericht an den Haft-und Rechtsschutzrichter im selben Justizgebäude weiter, da der Zweitbeschuldigte einen Enthaftungsantrag gestellt hatte. Dieser musste natürlich geprüft und entschieden werden.

Erst vergangenen Mittwoch kam das Untersuchungsergebnis über die Todesursache der Janine G. dann wieder zurück an die Staatsanwaltschaft und wurde von dort auch den Anwälten zugestellt. Tatsächlich hatten sich die Rechtsfreunde schon gefragt, warum das so lange gedauert hat. „Üblich ist das nicht“, stellte Erstbeschuldigtenanwalt German Bertsch gegenüber den VN fest. „Aber ich will der Staatsanwaltschaft keinen Vorwurf machen.“ Auch Sanjay Doshi, Rechtsvertreter des Zweitbeschuldigten, und Opferanwalt Stefan Denifl rätselten zwei Wochen über den Verbleib des Obduktionsberichtes.

Bestandteil der Verteidigungsstrategie

Dieses Dokument ist vor allem für die Anwälte der vermeintlichen Täter ein unverzichtbarer Bestandteil für die Planung der Verteidigungsstrategie. Da ist jede Woche wichtig. Obwohl German Bertsch mit der rechtskräftigen Anklageschrift nicht vor August und mit einem Prozess erst im Dezember rechnet.

rheintal24/gmh/uh