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Vorarlberg
04.03.2022

Baubeginn für Megaprojekt Stadttunnel Feldkirch

Der Stadttunnel Feldkirch soll die Verkehrsströme vom Walgau nach Liechtenstein und Schweiz sowie ins Rheintal und retour um das Feldkircher Stadtzentrum herumlenken
Der Stadttunnel Feldkirch soll die Verkehrsströme vom Walgau nach Liechtenstein und Schweiz sowie ins Rheintal und retour um das Feldkircher Stadtzentrum herumlenken Bild: staadttunnel-feldkirch.at
Der Verwaltungsgerichtshof in Wien hat den Revisionsantrag der Projektgegner zurückgewiesen. Mit Abschluss des außerordentlichen Rechtswegs kann nun der Bau des Megaprojektes Stadttunnel Feldkirch starten.

Mit der Schnellstrasse S18 geht es in Vorarlberg derzeit nicht so recht weiter. Immer wieder hat die Ländle-Regierung mit Querschüssen aus dem grünen Wiener Umwelt- und Verkehrsministerium zu kämpfen. Besser läufts bei unseren liebsten Nachbarn beim zweiten Verkehrsmegaprojekt, dem Stadttunnel in Feldkirch, wo durch den Berg hindurch eine Verbindung des Walgaus mit Liechtenstein und dem Rheintal entstehen soll. Zweispuriger «Unter-Tage-Kreisverkehr» inklusive.

Letzte behördliche Hürde genommen

Mit der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hat der Stadttunnel Feldkirch die letzte behördliche Hürde genommen. Bereits im Sommer 2019, mit der Bestätigung des positiven UVP-Bescheides durch das Bundesverwaltungsgericht, lag eine konsumierbare rechtskräftige Baubewilligung für den Stadttunnel Feldkirch vor. Der «ordentliche Rechtsweg» war damit abgeschlossen und die Landesregierung gab grünes Licht für den Start der vorbereitenden Massnahmen zum Bau des Feldkircher Entlastungsprojekts.

Landesrat Marco Tittler: «Es ist erfreulich, dass mit dem heutigen Tag der ausserordentliche Rechtsweg abgeschlossen ist und der Bau des Haupttunnels in Angriff genommen werden kann» Bild: volkspartei.at

Die Projektgegner beschritten allerdings noch den sogenannten «ausserordentlichen Rechtsweg». Mit Eingaben vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) sowie dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sollte ein Antrag auf «aufschiebende Wirkung» erwirkt werden, gleichbedeutend mit einem Baustopp bis zur Entscheidung.

Beeinspruchung selbst zurückgewiesen

Der Verfassungsgerichtshof hatte damals binnen weniger Wochen sowohl die «aufschiebende Wirkung» als auch die Beeinspruchung selbst zurückgewiesen. Der VwGH wies zwar die «aufschiebende Wirkung» ebenfalls zurück, entschied jedoch nicht in der Sache selbst – bis heute. Seit Donnerstag, 3. März, liegt nun das schriftliche Urteil vor: Der VwGH hat den Revisionsantrag abgewiesen.

Bürgermeister Wolfgang Matt: «Das ist ein Freudentag für Feldkirch!» Bild: christianhirschmann.at

«Es ist erfreulich, dass mit dem heutigen Tag der ausserordentliche Rechtsweg abgeschlossen ist und der Bau des Haupttunnels in Angriff genommen werden kann», sagt Landesrat Marco Tittler. Die Planungen dafür laufen bereits seit längerem auf Hochtouren. Nach derzeitigem Projektzeitplan ist mit einer Ausschreibung der Bauarbeiten für den Haupttunnel binnen eines Jahres zu rechnen. Anvisierter Baubeginn für den Haupttunnel ist Ende 2023/Anfang 2024.

Freudentag für Feldkirch

Ebenso gross ist die Erleichterung in Feldkirch. Bürgermeister Wolfgang Matt: «Endlich ist auch diese letzte Hürde genommen. Die für die Feldkircherinnen und Feldkircher so wichtige Verkehrsentlastung rückt damit ein gutes Stück näher. Das ist ein Freudentag für Feldkirch!»

rheintal24/gmh/uh/vlk