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Thal
05.03.2022

Unterhalts-Bachperimeter zur Löschung angemeldet

Die Unterhaltsperimeter werden nicht mehr aus dem Grundbuch ersichtlich sein
Die Unterhaltsperimeter werden nicht mehr aus dem Grundbuch ersichtlich sein Bild: zVg
Die Gemeinde Thal hat, gestützt auf das neue Wasserbaugesetz, beim Grundbuch beantragt, sämtliche Unterhalts-Bachperimeter zu löschen.

Durch die Politische Gemeinde Thal fliessen bekanntlich einige kleinere und grössere Bäche in Richtung Bodensee, welche die Landschaft prägen. Diese Gewässer gehören zu unserer Gemeinde wie die verschiedenen Dörfer, der Buechberg, der See und das Schilf.

Bäche mit Bauwerken versehen

Einige Bäche wurden zum Schutz vor Hochwasser mittels Bauwerken versehen. Den betroffenen Grundeigentümern wurde die Zugehörigkeit zum Perimeter jeweils mittels einer Anmerkung auf ihren Liegenschaften im Grundbuch sichtbar gemacht.

Mit Grundsatzentscheid des Gemeinderates, basierend auf dem neuen Wasserbaugesetz, wurde beschlossen, sämtliche Unterhalts-Perimeter wie z.B. Gstalden-Freibach-Perimeter, Steinlibach-Perimeter, Bärlochenbach-Perimeter etc. im Grundbuch auf den entsprechenden Grundstücken zu löschen.

Kein Erheben von Bau- und Unterhaltsperimetern mehr

Ebenso wird künftig auf das Erheben von Bau- und Unterhaltsperimetern entlang von Bachläufen in der Gemeinde Thal seitens der Politischen Gemeinde verzichtet.

Der Gemeinderat hat die bestehenden Unterhaltsperimeter mittlerweile im Grundbuch Thal zur Löschung angemeldet. Die über 1‘000 betroffenen Grundeigentümer werden vom Grundbuchamt eine Anzeige gemäss Art. 969 ZGB über die erfolgte Löschung der jeweiligen Anmerkung auf ihrem Grundstück erhalten. Bei allfälligen Fragen stehen die Mitarbeitenden des Grundbuchamtes gerne zur Verfügung (Tel. 071 886 10 45).

gk/rheintal24/gmh/uh