Der Bundesrat schlägt den Kantonen zwei Varianten für die Aufhebung der Massnahmen der Covid-19-Verordnung vor. Aus Sicht der Ostschweizer Kantone ist eine Aufhebung sämtlicher Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage in einem Schritt angezeigt, wenn bis am 16. Februar 2022 die Hospitalisationen und insbesondere die IPS-Zahlen gegenüber dem 2. Februar 2022 stabil bleiben oder sinken. Andernfalls sprechen sich die Ostschweizer Kantone für eine schrittweise Aufhebung der Massnahmen aus, wie dies der Bundesrat mit der zweiten Variante vorschlägt. Die Isolations- und die Meldepflicht wollen die vier Kantone beibehalten.
«Aktuell gehen wir davon aus, dass die Omikron-Variante bleibt, die bisher vorwiegend milde Krankheitsverläufe aufweist», erklärt der St.Galler Regierungsrat Bruno Damann, Vorsteher des Gesundheitsdepartementes, gegenüber rheintal24. Für die vier Ostschweizer Kantone sei die «Herdenimmunität» in der Bevölkerung mittlerweile genug gross, dass es die Aufhebung aller Massnahmen rechtfertige.
Ohne Zertifikat ins Restaurant
Demzufolge müsse auch die Zertifikatspflicht im Inland fallen, so Damann. «Wenn alle Massnahmen aufgehoben werden, braucht es aus unserer Sicht ab dem 17. Februar 2022 auch kein Zertifikat mehr innerhalb der Schweiz», erklärt Bruno Damann. «Restaurantbesuche etc. wären damit ab sofort wieder für alle möglich, ob geimpft, oder nicht.»
Künftig sollen in der Schweiz nach Ansicht der vier Ostschweizer Kantone nur noch Zertifikate ausgestellt werden, die für den internationalen Reiseverkehr genutzt werden können. «Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes. Schon heute verlangen gewisse Länder, z.B. jene mit einem Gelbfieber-Risiko, bei der Einreise eine entsprechende Impfung», hält Damann gegenüber rheintal24 fest.
Ebenfalls unterstützt wird die Aufhebung der grenzsanitarischen Massnahmen sowie die Anpassung der Finanzierung beim repetitiven Testen.