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Balgach
31.01.2022

Abstimmung an der Urne statt Bürgerversammlung in Balgach

Im Balgacher Rathaus wurde eine Urnenabstimmung beschlossen
Im Balgacher Rathaus wurde eine Urnenabstimmung beschlossen Bild: crossiety.app
Mit Blick auf die Pandemielage hat der Balgacher Gemeinderat im Rahmen erneut entschieden, über die Genehmigung der Jahresrech-nung 2021 sowie des Budgets 2022 am Sonntag, 10. April 2022 an der Urne abzustimmen.

Üblicherweise finden die Bürgerversammlungen der politischen Gemeinden im Rheintal in den letzten beiden Märzwochen oder der ersten Aprilwoche statt. Die Weiterentwicklung der pandemischen Lage ist jedoch nach wie vor unsicher, weshalb der Bundesrat Mitte Januar die verschiedenen Massnahmen bis Ende März verlängert hat. Daher ist nach wie vor unklar, ob und mit welchen Auflagen die Bürgerversammlungen durchgeführt werden könnten.

Rechtliche Grundlagen vom Kanton geschaffen

Die Bürgerversammlungen sind rechtlich klar regulierte Anlässe, die gemäss Gemeindegesetz und dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen abgewickelt werden müssen. Die St.Galler Regierung hat deshalb bereits im Dezember 2021 die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Gemeinden auch im 2022 die Möglichkeit haben, neben der Bürgerversammlung über deren Geschäfte an der Urne abstimmen zu lassen.

Aufgrund der unsicheren Entwicklung haben sich die Rheintaler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten am 20. Januar 2022 grossmehrheitlich dafür ausgesprochen, anstelle von Bürgerversammlungen im Frühjahr 2022 Urnenabstimmungen durchzuführen.

Frühzeitiger Entscheid

Dieser frühzeitige Entscheid ist insbesondere den rechtlichen und verfahrenstechnischen Vorgaben geschuldet, die in Bezug auf Bürgerversammlungen keine kurzfristigen Kurskorrekturen zulassen.

Aus vorgenannten Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, die Geschäfte der geplanten Bürgerversammlung vom 7. April 2022 an die Urne zu verlegen. Er hat als Abstimmungsdatum, Sonntag, 10. April 2022, festgelegt. Die Stimmberechtigten erhalten den Stimmausweis und die Stimmzettel ca. Mitte März. Der Geschäfts- und Budgetbericht wird mit separater Post – wie bis anhin – in alle Haushaltungen verteilt. Der Geschäfts- und Budgetbericht sowie die dazugehörenden Detailunterlagen werden ab ca. 15. März 2022 auch auf der Homepage www.balgach.ch publiziert. Die Detailunterlagen können zudem bei der Finanzverwaltung bestellt werden (michael.heule@balgach.ch)

gk/rheintal24