Üblicherweise finden die Bürgerversammlungen der politischen Gemeinden im Rheintal in den letzten beiden Märzwochen oder der ersten Aprilwoche statt. Die Weiterentwicklung der pandemischen Lage ist jedoch nach wie vor unsicher, weshalb der Bundesrat Mitte Januar die verschiedenen Massnahmen bis Ende März verlängert hat. Daher ist nach wie vor unklar, ob und mit welchen Auflagen die Bürgerversammlungen durchgeführt werden könnten.
Rechtliche Grundlagen vom Kanton geschaffen
Die Bürgerversammlungen sind rechtlich klar regulierte Anlässe, die gemäss Gemeindegesetz und dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen abgewickelt werden müssen. Die St.Galler Regierung hat deshalb bereits im Dezember 2021 die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Gemeinden auch im 2022 die Möglichkeit haben, neben der Bürgerversammlung über deren Geschäfte an der Urne abstimmen zu lassen.
Aufgrund der unsicheren Entwicklung haben sich die Rheintaler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten am 20. Januar 2022 grossmehrheitlich dafür ausgesprochen, anstelle von Bürgerversammlungen im Frühjahr 2022 Urnenabstimmungen durchzuführen.