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Balgach
19.01.2022
11.06.2025 11:27 Uhr

Balgach mit leichtem Bevölkerungszuwachs

Bild: crossiety.app
Die Gemeinde Balgach ist 2021 gegenüber Vorjahr leicht gewachsen. Auch bei der Bautätigkeit verzeichnet die Gemeinde einen Zuwachs. Und neu können die Einwohner von Balgach die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen vollständig digital einreichen.

Am 31. Dezember 2021 wohnten in der Gemeinde Balgach 4’960 Personen; vor einem Jahr waren es 4’914 Personen. Die Zunahme liegt bei 0.9 % (Vorjahr: + 1.3 %). Am Stichtag präsentierte sich die Bevölkerung wie folgt: Schweizer/innen: 3’791 Vorjahr: 3'741 davon Ortsbürger: 1'418 Vorjahr: 1’433 Andere Nationalitäten: 1'169 Vorjahr: 1’173 Von der gesamten Einwohnerzahl gehören 2'039 der römisch-katholischen Konfession, 1'183 der evangelischen Konfession und 1'738 einer anderen oder keiner Religionsgemeinschaft an. Im Jahr 2021 gab es in der Gemeinde 48 Geburten und 45 Todesfälle.

Bautätigkeiten 2021

Im Jahr 2021 hat die Bauverwaltung 217 (Vorjahr: 168) Baugesuche (74 im ordentlichen Verfahren, 10 im vereinfachten Verfahren, 130 im Meldeverfahren und 3 im Bauermittlungsverfahren) behandelt und davon 185 (Vorjahr: 130) bewilligt. Das Investitionsvolumen resp. die Bausumme BKP2 betrug CHF 37.3 Mio. (Vorjahr: CHF 35.2 Mio.). In dieser Auflistung sind die vielen und zum Teil sehr aufwendigen Nachtragsgesuche/-bewilligungen nicht berücksichtigt.

Vollelektronische Steuererklärung (eFiling)

Neu können Sie die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen vollständig digital mit unserem Steuerdeklarationsprogramm eTaxes einreichen. Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist bei einer vollständig digitalen Einreichung nicht mehr notwendig. eFiling ermöglicht die vollständig papierlose Einreichung der Steuererklärung. Die notwendigen Beilagen können Sie im Steuerdeklarationsprogramm direkt oder über Ihr Handy mit der App «oBeam» hochladen und zusammen mit den Deklarationsdaten sicher digital übermitteln. Ausführliche Informationen zum eFiling finden Sie unter www.steuern.sg.ch/efiling.

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, diese bequeme Möglichkeit zu nutzen und damit einen aktiven Beitrag zur Digitalisierung im Steuerwesen, der Umwelt zuliebe, zu leisten. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes der Gemeinde Balgach (058 228 80 51, peter.zuest@balgach.ch) beantworten diese gerne. Neu steht auch der LiveChat unter www.steuern.sg.ch/efiling zur Verfügung, wo Ihre Steuerfragen von Expertinnen und Experten beantwortet werden.

Unbenutzter Ablauf der Referendumsfrist - Inkraftsetzung Feuerschutzreglement

Am 13. September 2021 verabschiedete der Gemeinderat das neue Feuerschutzreglement und unterstellte es vom 4. November 2021 bis 13. Dezember 2021 dem fakultativen Referendum. Während der Referendumsfrist ging bei der Gemeinderatskanzlei kein Referendumsbegehren ein. Die Referendumsfrist ist somit unbenützt verstrichen. Das neue Feuerschutzreglement hat damit am 14. Dezember 2021 Rechtsgültigkeit erlangt.

Individuelle Prämienverbilligungen 2022

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Anmeldung/ Fristen

Zum Bezug von IPV sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2022 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2022 massgebend. Eine Selbstberechnung ist auf www.svasg.ch/ipv möglich. Das Formular kann ab Anfang 2022 online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2022. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.

Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

Die AHV-Zweigstelle kann Sie auf Wunsch persönlich beraten. Mehr Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite www.svasg.ch/ipv (mit Erklärvideos) oder über die Telefonnummer 071 282 61 91.

Crossiety – der digitale Dorfplatz

Der digitale Dorfplatz von Crossiety ist eine lokale und vertrauenswürdige Kommunikationslösung für Gemeinden, Städte, und Regionen. Auf der interaktiven App können sich Einwohnerinnen und Einwohner einfach informieren, strukturiert organisieren, effizient vernetzen und niederschwellig engagieren. Die Nutzerinnen und Nutzer gestalten und beleben die Plattform, indem sie ihre Anliegen und Informationen mitteilen, auf Veranstaltungen hinweisen, Umfragen starten und Beiträge wie «Ich suche/biete» veröffentlichen. Vereine, Gewerbe oder die Verwaltungen können darüber hinaus Gruppen eröffnen, um die eigene interne Kommunikation unter den Mitgliedern zu vereinfachen sowie mit ihren Mitteilungen gezielt die Bevölkerung zu erreichen. Für einen ehrlichen und gepflegten Austausch melden sich die Nutzerinnen und Nutzer mit dem echten Vor- und Nachnamen an und führen zur Identitätskontrolle eine SMS-Verifizierung durch. Wichtig zu wissen: Die Daten der Nutzerinnen und Nutzer werden nicht an Dritte weitergeben und es wird keine Werbung geschaltet.

Impulse für die psychische Gesundheit in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie ist für uns alle eine Herausforderung. Vielen drückt die Krise und ihre Auswirkungen aufs Gemüt. Die aktuelle Situation verunsichert, sie kann Sorgen und Ängste zur Folge haben oder Einsamkeit auslösen. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, gut auf sich selber Acht zu geben.

Was tut mir gut und wie kann ich mir selber etwas Gutes tun? Die neue Broschüre «Ich heb mir Sorg!» des Ostschweizer Forums für Psychische Gesundheit möchte Sie mit Ideen und Anregungen dabei unterstützen. Die Impulse sollen zum Nachdenken, zum Austausch und zum Ausprobieren anregen. Die Broschüre finden Sie unter www.ofpg.ch.

Regionale Richtlinie über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen wurde auf 2022 angepasst

Die Gemeinden des St.Galler Rheintals fördern eine nachhaltige Erzeugung und effiziente Nutzung von Energie. Aufgrund der veränderten Förderprogramme von Bund und Kanton haben nun auch die Gemeinden Anpassungen der langjährigen Richtlinie vorgenommen. Die Anpassungen gelten ab 2022.

Einheitliche Förderpraxis als Ziel

Die «Richtlinie über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen» wurde bereits im Jahr 2008 erlassen und periodisch aktualisiert. Seit der letzten Aktualisierung im Jahr 2017 ist nun eine weitere Anpassung fällig. In Zusammenarbeit mit der Energieagentur St.Gallen haben die Gemeinden den bestehenden Förderkatalog überarbeitet. Nachfolgende Massnahmen werden von allen Gemeinden im St.Galler Rheintal zwischen St. Margrethen und Rüthi mit einem finanziellen Beitrag gefördert:

• Gebäudestandard Minergie A und Minergie P bei Neubauten und Sanierungen

• Wärmedämmungsmassnahmen

• Holz- und Pelletheizungen

• Ersatz von Elektroboilern durch erneuerbare Energien (neu)

Optional werden auch weiterhin Fernwärmeanschlusse gefördert.

Die Richtlinie ist unter www.balgach.ch/ Energieförderbeiträge - Richtlinie über die Gewährung oder gedruckt bei der Bauverwaltung Balgach verfügbar. Die Förderbedingungen sind in der Richtlinie pro Massnahme aufgeführt. Ansprechstelle für die Einreichung von Gesuchen ist die Bauverwaltung Balgach. Allfällige kommunale Fördermassnahmen von Photovoltaikanlagen erfolgen nach wie vor ausserhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie.

Impulsberatung für «erneuerbar heizen»

«erneuerbar heizen» ist ein Programm von EnergieSchweiz, welches von der Region unterstützt wird. Es bietet Eigentümern von Wohngebäuden eine zielgerichtete und individuelle Impulsberatung für einen bevorstehenden Heizungsersatz. Eine Fachperson hilft vor Ort, die passende Lösung zu finden und zeigt die Schritte zu einer erneuerbaren Heizung auf. Die Impulsberatung für fossil beheizte Wohngebäude wird kantonal gefördert und ist somit praktisch kostenlos. Weitere Informationen sind unter https://www.energieagentur-sg.ch/impulsberatung ersichtlich.

Sirenentest am Mittwoch, 2. Februar 2022

Am Mittwoch, 2. Februar 2022 findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und auch jener des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltensund Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, der nach einem Unterbruch von vier Minuten noch einmal während einer Minute zu hören ist. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Gesamtschweizerisch werden mehr als 8'000 Sirenen davon 5'000 fest installiert und rund 2'800 mobil auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der «Wasseralarm» bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. In den Gemeinden Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Benken und Uznach sind Wasseralarmsirenen installiert.

Informationen zur Alarmierung

Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, auf Teletext Seite 680 der SRF-Sender sowie im Internet unter https://www.alert.swiss/de/vorsorge/sirenentest.html Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

pd/rheintal24