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Wirtschaft
18.12.2021
18.12.2021 12:16 Uhr

Homeoffice-Pflicht: Wirtschaftsverbände sind nicht erfreut

IHK-Direktor Markus Bänziger
IHK-Direktor Markus Bänziger Bild: who-s-who.ch
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag eine Reihe weitergehender Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sowohl die IHK St.Gallen-Appenzell wie auch der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen kritisieren die Homeoffice-Pflicht.

Die epidemiologische Lage hat sich in den vergangenen Wochen markant verschlechtert. Die Spitäler sehen sich erneut einer hohen Belastung ausgesetzt. Zudem wird sich die neue Virusvariante Omikron aller Voraussicht nach auch in der Schweiz rasch verbreiten. In Anbetracht dessen waren weitergehende Massnahmen, wie sie der Bundesrat heute beschlossen hat, unumgänglich.
Die IHK-St.Gallen-Appenzell begrüsst die heute kommunizierten Massnahmen im Grundsatz. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist, dass die Ostschweizer Kantone sich während der Konsultation erneut auf ein koordiniertes Vorgehen einigen konnten.

Allgemeine Homeoffice-Pflicht geht zu weit

Für die IHK ist klar, dass Unternehmen und Mitarbeitende in der Pandemiebekämpfung Verantwortung übernehmen müssen. Dies machen sie aber bereits: Die Schutzkonzepte funktionieren, viele Betriebe setzen freiwillig auf Homeoffice, Detailhandel und Skigebiete nehmen freiwillige Kapazitätsbeschränkungen vor. Denn die Unternehmen haben ein grosses Interesse daran, ihre Mitarbeitenden und Kunden bestmöglich zu schützen. Deshalb beurteilt die IHK St.Gallen-Appenzell die beschlossene, generelle Homeoffice-Pflicht als kritisch. «Der Handlungsspielraum für die Arbeitgeber in der Umsetzung ihrer Schutzkonzepte wird pauschal eingeschränkt, statt differenzierte Schutzkonzepte zuzulassen. Dafür haben wir wenig Verständnis», so IHK-Direktor Markus Bänziger. «2G-Regelungen sollten auf freiwilliger Basis auch am Arbeitsplatz möglich sein, damit für geimpfte oder genesene Personen Erleichterungen möglich sind.»

KGV fordert Unterstützung 

In die gleiche Kerbe schlägt auch der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen. Der Bundesrat habe sich aktuell gegen einen nächsten Lockdown ausgesprochen – dieser sei auch unter allen Umständen zu verhindern, heisst es in einer Medienmitteilung. Die beschlossene Variante mit den 2G- resp. 2G+-Regeln entspreche auch nicht den Vorstellungen des KGV,  sei aber wohl das kleinere Übel. Sollten massive Umsatzverluste bei Betrieben aufgrund der beschlossenen Massnahmen entstehen, so seien die Härtefallprogramme (Fixkosten- resp. Umsatzentschädigung) wieder aufzunehmen, heisst es weiter. Der Gewerbeverband fordert, dass die Betriebe analog Frühling 2021 entschädigt und unterstützt werden. 

Kein Verständnis für Homeoffice-Pflicht

«Die Home-Office-Pflicht ist nicht nachvollziehbar und kann eher in der öffentlichen Verwaltung sowie in Dienstleistungsbetrieben umgesetzt werden,» so Felix Keller, Geschäftsführer des KGV. Positiv sei der Umstand, dass ab dem 17. Januar 2022 alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Testzertifikat erhalten können, so Keller weiter. 

 

Bild: who-s-who.ch

Impf- und Testkapazitäten von entscheidender Bedeutung

Eine wesentliche Voraussetzung für die entschiedenen Massnahmen bleiben weiterhin die Impf- sowie die Testkapazitäten. Booster-Impfungen erhalten nicht nur aufgrund der Omikron-Variante eine wohl noch grössere Bedeutung, sondern sind mit der Einführung von 2G+-Regelungen auch integraler Bestandteil der Massnahmen. Dasselbe gilt für die Testkapazitäten: Gerade hier muss nicht nur die entsprechende Menge sichergestellt werden, sondern darüber hinaus müssen auch schnelle Resultate verfügbar sein.

PD/rheintal24
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