61 Fälle von Hate Crimes gemeldet
Der Kanton St.Gallen erfasst in der jährlichen Kriminalstatistik z.B. Straftaten, die gegen Leib und Leben, das Vermögen, die Freiheit oder die sexuelle Integrität gerichtet sind. Offizielle Statistiken zu Straftaten, die vor dem Hintergrund von Hasskriminalitäts-Motiven geschehen, fehlen.
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) rief bereits im «5. Bericht zur Schweiz» im Jahr 2014 die Schweizer Behörden auf, statistische Daten über rassistische, homophobe oder transphobe Motive von Delikten zu erfassen. Es erstaunt also nicht, dass bei der Polizei keine Meldungen eingegangen sind.
Der Grossteil von queerfeindlicher Gewalt wird also entweder aus Angst nicht gemeldet oder gar nicht erst erfasst. Sollte eine betroffene Person aber doch Mut gefasst haben und möchte einen Vorfall melden, so kann sie dies über die «LGBT-Helpline» tun. Diese erfasst Hate Crimes veröffentlicht die Zahlen via «Pink Cross». So wurde laut dem Dachverband der schwulen und bisexuellen Männer 2020 61 Fälle von LGBTQ-feindliche Hate Crimes gemeldet. Die Dunkelziffer soll deutlich höher sein.
Doch welche sind Massnahmen gibt es gegen queerfeindliche Gewalt? Damit Massnahmen erfolgen, müsse in der Gesellschaft erst die Einsicht kommen, dass es Hasskriminalität überhaupt gibt. Dieser Meinung ist die Fachstelle für Aids- und Sexualfragen in St.Gallen: «Auf politischer Ebene laufen vielerorts Vorstösse zur Erfassung von Hate Crimes. Aktuell sind die Kantone aufgefordert, die Umsetzung der erweiterten Anti-Diskriminierungsstrafnorm (Art. 261bis StGB) zu klären und mögliche Massnahmen zu prüfen und umzusetzen», so Adrian Knecht,Projektleiter der Prävention.