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Kanton
01.02.2021

Diese Bussen drohen ab sofort

Wer bestimmte Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus nicht einhält, kann ab Montag mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden.
Wer bestimmte Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus nicht einhält, kann ab Montag mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden. Bild: Linth24
Widerhandlungen gegen einige Bestimmungen zum Schutz vor dem Coronavirus können ab dieser Woche mit Ordnungsbussen geahndet werden.

Mit einer Ordnungsbusse kann zum Beispiel gebüsst werden, wer im Zug oder im Bus, in Bahnhöfen und an Haltestellen sowie in öffentlich zugänglichen Einrichtungen die vorgeschriebene Schutzmaske nicht trägt. Je nach Delikt werden dabei zwischen 50 und 200 Franken fällig. So hatte es der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Einen Bussenzettel kann die Polizei aber auch ausstellen, falls jemand an unzulässigen Anlässen teilnimmt oder einen verbotenen privaten Anlass durchführt.

Die unmittelbare und rasche Bestrafung mit einer Ordnungsbusse solle die Einhaltung der Coronavirus-Massnahmen in der Gesellschaft fördern und die Strafverfolgungsbehörden entlasten, hatte der Bundesrat am Mittwoch zum Entscheid geschrieben. Verzeigungen und Bussen nach Verstössen gegen Coronavirus-Schutzbestimmungen waren aber bereits bisher möglich gewesen.

sda
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