Die Regierung reduziert die Mindestanforderungen für die Gesuchsteller von
Härtefallmassnahmen deutlich. Ab dem 11. Januar 2021 muss ein Unternehmen nur noch Personal im Umfang von mindestens 100 Stellenprozent anstatt 300 Stellenprozent beschäftigt haben, um Unterstützungsgelder beantragen zu können. Zudem stehen im Kanton St. Gallen neu fast 100 Millionen Franken statt wie bisher rund 23 Millionen Franken für Hilfsmassnahmen zur Verfügung.
Das Bundesparlament hatte am 18. Dezember 2020 mehrere Änderungen am Covid-19-Gesetz verabschiedet. Als Reaktion auf die Entwicklungen auf Bundesebene hat die Regierung des Kantons St. Gallen an ihrer heutigen Sitzung Nachjustierungen an der kantonalen Härtefallverordnung vom 15. Dezember 2020 vorgenommen.
Zusätzliche finanzielle Mittel einsetzen
Sie stellt zusätzliche finanzielle Mittel für die Härtefallhilfen für Unternehmen zur Verfügung. Die Finanzierung der Härtefallmassnahmen präsentiert sich neu wie folgt:
- Erster Teil der Finanzhilfen in der Höhe von 400 Mio. Franken, finanziert je zur Hälfte vom Bund und von den Kantonen.
- Zweiter Teil der Finanzhilfen in der Höhe von 600 Mio. Franken, finanziert zu 80 Prozent vom Bund und zu 20 Prozent von den Kantonen.
- Dritter Teil der Finanzhilfen in der Höhe von 750 Mio. Franken, finanziert zu 67 Prozent vom Bund und zu 33 Prozent von den Kantonen.
Aufgrund dieser Änderungen stehen dem Kanton St. Gallen neu 98,9 Millionen Franken zur Verfügung, um Härtefälle in den bezeichneten Branchen abzumildern. Der durch den Kanton zu finanzierende Anteil beträgt dabei 22,6 Millionen Franken.
Der Bundesrat hat zudem die jährliche Umsatzschwelle für die Gewährung von kantonalen Hilfsgeldern von 100'000 Franken auf 50'000 Franken halbiert. Diese spezifische Neuerung hat der Kanton St. Gallen automatisch übernommen.